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KFV-Studie: Hohe Dunkelziffer bei Drogenlenkern befürchtet

25-04-2024, 05:00

Die Kluft zwischen Personen, die unter dem Einfluss von Drogen Auto fahren, und den tatsächlich gemeldeten Straftaten ist beträchtlich, so offenbart es die neue „Dunkelfeldstudie Drogen“ des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV).

Um die Wirksamkeit der Kontrollen zu steigern, plädierten Fachleute auf einer Pressekonferenz für die Nutzung moderner Techniken wie Speicheltests und mobile Labore sowie für eine Anpassung der rechtlichen Bestimmungen.

Zahl der Drogenlenker in letzten Jahren stark gestiegen

8.676 Personen wurden laut dem Innenministerium im Vorjahr hierzulande unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr von der Exekutive angezeigt. Die Zahl habe sich im Vergleich zu 2017 versechsfacht, als es "nur" 1.500 Anzeigen gegeben hatte. "Wir gehen aber davon aus, dass ein Großteil der beeinträchtigten Lenker im Straßenverkehr, etwa auch bei Unfällen, unentdeckt bleibt", sagte Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit beim KFV.

Angezeigte Drogendelikte 2017 bis 2023. ©APA

Im Jahr 2023 wurde u. a. deswegen eine Studie zur Dunkelziffer durchgeführt - das Ergebnis: Fünf Prozent der Befragten gaben an, in den vergangenen zwölf Monaten unter Drogeneinfluss einen Pkw gelenkt zu haben. Hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung sind das rund 250.000 Personen. Seit einer Vergleichsstudie im Jahr 2021 ist die Anzahl der Drogenlenkenden damit um 23 Prozent gestiegen. In Wien hat die Anzahl von 50.000 auf 75.000 zugenommen, in der Region Mitte-Süd (Burgenland, Steiermark, Kärnten) hat sie sich sogar mehr als verdoppelt. "Für die allgemeine Verkehrssicherheit ist es daher sehr wichtig, hier neue Maßnahmen zu setzen", so Robatsch.

Drogenlenker: KFV fordert Gesetzesänderung

Dafür brauche es in Zukunft Prozesse, die die Kontrolle möglichst vieler Lenker in kurzer Zeit ermöglichen. Im Bereich Alkohol werden so pro Jahr rund zwei Millionen Tests durchgeführt - Für die Anzahl der Drogenkontrollen gebe es im Gegensatz dazu zwar keine offizielle Zahl, man schließe anhand der Anzeigen aber auf etwa ein Hundertstel der jährlichen Alkoholkontrollen, sagte Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht und Normen beim KFV. "Grundlage der Strafbarkeit im Straßenverkehr ist in Österreich nicht der bloße Konsum von Drogen, sondern die tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, die mittels ärztlichem Gutachten festgestellt wird", erklärte Kaltenegger weiter. Er forderte deswegen eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) hin zu verdachtsfreien Kontrollen und einer Feststellung von festgesetzten Werten sowie den systematischen Einsatz von Speichelvortests.

Die aktuell verwendete Technologie entspreche nicht dem modernsten Standard: So seien etwa Geräte im Einsatz, die kein Cannabis feststellen können oder es werden Urinproben genommen, die nach aktuellen Forschungsstand gar nicht geeignet seien, akuten Drogeneinfluss festzustellen. Durch den Einsatz von Speichelvortestgeräten und im positiven Falle Speicheltest im Labor würde man sich die oft mühsame und zeitaufwendige Suche nach einem Amtsarzt, der die Beeinträchtigung feststellt, ersparen. "Denn Drogenkontrollen dürfen nicht weiterhin zu polizeibegleiteten Arztbesuchen mutieren", sagte Kaltenegger.

KFV verweist bei Kampf gegen Drogenlenker auf Italien

Zu der Einführung von THC-Grenzwerten im Straßenverkehr, wie sie etwa in Deutschland im Rahmen der Teillegalisierung von Cannabis eingeführt werden sollen, nannte das KFV im APA-Gespräch hingegen keine konkrete Zahl - Wie hoch der Grenzwert sei oder ob er bei Null angesetzt wird, müsse die Politik festlegen. "Aber selbst wenn man sich hier und jetzt auf einen Grenzwert einigen würden, wäre es ohne die geeigneten Prozesse und Geräte völlig aussichtslos, diesen durchzusetzen", so Kaltenegger.

"Italien hat es im Jahr 2019 geschafft, ein forensisch-toxikologisches Labor, in dem sich Analysegeräte, Laborinstrumente und Computer befinden, auf Räder zu bringen", ergänzte Raffaela Neustifter, Psychologin und Verkehrsexpertin beim KFV. Der Vorteil eines solchen Laborbusses würde darin bestehen, dass etwa im Rahmen von Schwerpunktaktionen innerhalb von maximal einer Stunde ein beweissicheres Ergebnis vorliegen würde. Dabei müsste kein ärztliches Personal, sondern nur ein Labortechniker vor Ort sein.

(APA/Red)

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