Wäre der Mann zurechnungsfähig gewesen, hätte er sich wegen versuchten Mordes verantworten müssen. Die Entscheidung ist nach Gerichtsangaben rechtskräftig.
Wäre der Mann zurechnungsfähig gewesen, hätte er sich wegen versuchten Mordes verantworten müssen. Die Entscheidung ist nach Gerichtsangaben rechtskräftig.
Der betrunkene 37-Jährige war laut früheren Polizeiangaben am 4. Dezember des Vorjahres aus einem Lokal in der Weinviertler Marktgemeinde geworfen worden, wenig später soll er mit der Armbrust retourgekommen sein. Mit der geladenen und in Anschlag genommenen Waffe soll er auf einen Mann, der sich vor dem Gebäude aufhielt, zugegangen sein und auf dessen Kopf gezielt haben. Der Laserpointer der Armbrust soll deutlich auf dem Gesicht des Opfers zu erkennen gewesen sein.
Der Angreifer wurde überwältigt. Der 30-Jährige nahm gemeinsam mit zwei weiteren Personen dem Mann die Waffe ab und hielt ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest. Ein Alkotest beim 37-Jährigen verlief positiv.
(APA/Red)