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NÖ Corona-Fonds: Antrag von Verein für Impfopfer genehmigt

23-04-2024, 12:00

Seit kurzem können im Zuge des niederösterreichischen Covid-Fonds auch Vereine um Unterstützung ansuchen.

Genehmigt wurde u.a. ein Antrag des Vereins für Impfopfer um Corona-Leugner Martin Rutter. Das Ansuchen habe den Richtlinien entsprochen, hielt ein Sprecher von FPÖ-Landesrat Christoph Luisser am Dienstag auf APA-Anfrage fest. Insgesamt wurden bisher 6.850 Anträge in Höhe von 5,2 Mio. Euro eingereicht und 3,4 Mio. Euro ausbezahlt. Dotiert ist der Fonds mit 31,3 Mio. Euro.

Hilfe für Verein für Impfopfer um Aktivist Rutter

Auf der Webseite des Vereins für Impfopfer ist eine Einladung für ein Info-Event am 5. Mai in Leobendorf (Bezirk Korneuburg) zu finden sowie der Hinweis: "Unsere Veranstaltung wird vom Land Niederösterreich unterstützt." Bei dem "Vortrag für Impfgeschädigte und Long-Covid-Geschädigte" sollen ein "Impfschäden-erfahrener Arzt" und ein Rechtsanwalt als Redner fungieren, zudem soll Unterstützung für Förderanträge für den Corona-Hilfsfonds angeboten werden. Obmann des Vereins ist Martin Rutter. Der Kärntner Ex-Politiker gilt als Anti-Corona-Aktivist und Maßnahmengegner.

Der Verein für Impfopfer habe etwa um Unterstützung für Veranstaltungen angesucht, Geld sei noch keines geflossen, erklärte der Sprecher von Luisser. Zuständig für die Bearbeitung ist die Fachabteilung des Landes. Für die Auszahlung der Förderung müssen noch Rechnungen und Zahlungsnachweise übermittelt werden. Wer Verantwortlicher des Vereins ist, sei kein Thema in den Richtlinien, hielt der Sprecher fest.

NÖ Covid-Hilfsfonds für Corona-Folgen startete im Sommer des Vorjahres

Gestartet ist der von Schwarz-Blau auf den Weg gebrachte NÖ Covid-Hilfsfonds für Corona-Folgen im Sommer des Vorjahres mit der Rückerstattung von Covid-Strafen. Seit 1. September 2023 bis Ende Februar 2025 können Niederösterreicher Anträge beispielsweise in Bezug auf Therapien bei psychischen Problemen, Long-Covid-Schäden, Nachhilfekosten und Impfbeeinträchtigungen, also Folgen, die vom Impfschadengesetz nicht gedeckt sind, stellen.

Seit heuer im März können auch Vereine Projekte einreichen. Um Förderung ansuchen können u.a. Organisationen, "welche Leistungen anbieten, die zum Ziel haben, sich für die Belange jener Menschen einzusetzen, die Schäden oder Beeinträchtigungen durch Covid-19-Impfungen oder Covid-19-Erkrankungen aufweisen". Bisher haben den Angaben zufolge 27 Vereine Anträge gestellt.


(APA/Red)

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