Die Ermittlung einer Beeinträchtigung sei ausschlaggebend, unterstreicht der ÖAMTC, wohingegen der VCÖ einen Grenzwert für angebracht hält. Gleichzeitig verstärkt die Polizei ihre Kontrollen im Grenzgebiet zu Deutschland.
Die Ermittlung einer Beeinträchtigung sei ausschlaggebend, unterstreicht der ÖAMTC, wohingegen der VCÖ einen Grenzwert für angebracht hält. Gleichzeitig verstärkt die Polizei ihre Kontrollen im Grenzgebiet zu Deutschland.
Eine Expertenkommission schlug der deutschen Bundesregierung laut Medienberichten aus der Vorwoche 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blut als Grenzwert vor. Dieser Wert würde einem Alkohol-Limit von 0,2 Promille entsprechen. Grenzwerte gibt es unter anderem bereits in Portugal (6,0 ng/ml THC im Blutserum), in den Niederlanden (5,0 ng) und in Polen, Tschechien und Großbritannien (jeweils 4,0 ng), erläuterte der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) auf APA-Anfrage.
"Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm dazu bekannt, im Sinne der Verkehrssicherheit bessere Möglichkeiten zur Kontrolle von akuten Fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigungen durch die Exekutive zu erarbeiten", teilte das Verkehrsministerium der APA mit. Ein mögliches Instrument dafür seien objektive Grenzwerte nach internationalem Vorbild. Aber: "Ein entsprechender Vorschlag des Verkehrsministeriums hat bisher keine Zustimmung des Koalitionspartners erhalten und wird daher nicht weiterverfolgt", wurde betont.
Die Expertengruppe in Deutschland wies darauf hin, dass THC im Blutserum im Unterschied zu Alkohol noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar ist, berichtete der VCÖ. Mit einem Grenzwert von 3,5 ng könnten nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen noch eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung möglich ist. "Die Verfolgung von Drogenkonsum im Straßenverkehr erfolgt in Österreich gemäß Straßenverkehrsordnung nur im Falle einer aktuellen Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Eine Ahndung von für die Fahrtüchtigkeit nicht relevantem Konsum ist daher nicht vorgesehen", erläuterte das Büro von Gewessler zur Frage nach einer wieder nüchternen Fahrt mit dem Auto nach Österreich am Tag nach einem legalen Cannabiskonsum in Deutschland.
Dies betonte auch ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer im Gespräch mit der APA. Einer Blutuntersuchung auf Drogen habe "eine klinische Untersuchung voranzugehen, ob jemand beeinträchtigt ist". Das sei jedoch etwas, was "in der Praxis nicht immer so passiert", kritisierte Hoffer. Manchmal sei die amtsärztliche Untersuchung bereits beeinflusst durch Drogenfunde im Auto. Die Einführung eines Grenzwertes sieht der ÖAMTC-Experte dennoch problematisch. Die Festlegung der Limits, wann jemand auf keinen Fall und wann jemand auf jeden Fall beeinträchtigt ist, sei schwierig. Es gebe "keine Notwendigkeit" für einen Grenzwert, "wenn das Gesetz richtig vollzogen wird". Die Vollziehung sei in Österreich aber "sehr stark auf Verurteilung aus", forderte Hoffer eine "unvoreingenommene Vorgehensweise der Amtsärzte".
"Auf Basis der bestehenden Studien macht es Sinn, so wie für Alkohol, auch für THC einen Grenzwert einzuführen", hieß es dagegen vom VCÖ. Ein Grenzwert hätte auch den Vorteil, dass Schmerzpatientinnen und -patienten, die mit Medikamenten mit THC therapiert werden, nicht wie Drogenlenker behandelt werden, betonte der Verkehrsclub. "Im Grunde genommen stellt sich auch diese Frage nicht", sagte Hoffer dazu. "Wenn ich medizinisches Cannabis nehme und beeinträchtigt bin, darf ich nicht fahren." Allerdings seien die Strafen bei sonstigen medikamentösen Beeinträchtigungen im Straßenverkehr nicht so hoch wie bei THC, anderen illegalen Drogen und Alkohol, merkte Hoffer an.
Die Bundespolizei führt seit der Teillegalisierung in Deutschland am 1. April 2024 regelmäßige Schwerpunktaktionen im grenznahen Raum zu Deutschland durch, hieß es auf Nachfrage im Innenministerium. Das sind jedoch keine klassischen Grenzkontrollen, wurde betont. Außerdem hätten auch die regulären Streifenkräfte in diesen Bezirken einen höheren Fokus auf Drogenlenker und auf die Einbringung von in Österreich illegalen Suchtmitteln. Die Lage sei bisher "ruhig bzw. unauffällig, es ist aber noch zu früh, um signifikante Veränderungen bemerken zu können".
Es gelten die Kriterien der Straßenverkehrsordnung, "wonach ein Fahrzeug nur lenken darf, wer aufgrund der körperlichen und geistigen Verfassung ein Fahrzeug beherrschen und die geltenden Rechtsvorschriften befolgen kann". Aus polizeilicher Sicht laute daher der Appell, keinesfalls ein Fahrzeug zu lenken, wer berauschende Mittel zu sich genommen hat (Alkohol, Drogen, Medikamente) oder wer auch nur den Verdacht hat, berauscht zu sein (z.B. Restalkohol, Drogenkonsum vor gewisser Zeit, gewisse beeinträchtigende Medikamente). Berauscht zu fahren ist nie ein Kavaliersdelikt, auch nicht bei Cannabiskonsum, hieß es aus dem Ressort von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).
(APA/Red)