Der eigentlich für den Montag, 22. April angesetzte Prozess um einen Überfall auf einen Supermarkt in Hollabrunn erhält einen neuen Termin.
Nachdem einer der Beschuldigten erst in der Vorwoche nach Österreich ausgeliefert worden ist, sei nun in diesem Fall die Einspruchsfrist zur Anklageschrift abzuwarten, teilte Wolfgang Schuster-Kramer, Sprecher des Landesgerichts Korneuburg, mit. Ziel sei, die Verhandlung für beide Männer auf einmal durchzuführen.
Die Beschuldigten - litauische Staatsbürger im Alter von 33 und 42 Jahren - sollen am Abend des 25. Jänner 2019 in den Supermarkt in Hollabrunn eingedrungen sein. Mehrere Angestellte wurden unter Verwendung von CO2-Pistolen in den Lagerraum gedrängt, mit Kabelbindern fesselten die Männer die Arme der Opfer auf deren Rücken. Nach Erlangung der Geschäftsschlüssel dürften die Litauer den Tresor bearbeitet haben, der sich aber nicht aufbrechen ließ. Die Beschuldigten flüchteten früheren Polizeiangaben zufolge ohne Beute, eine Mitarbeiterin wurde leicht verletzt.
Die beiden Angeklagten sind juristisch gesehen keine unbeschriebenen Blätter. Wegen eines bewaffneten Raubüberfalls auf ein Juweliergeschäft in Deutschland saßen die Litauer bereits eine mehrjährige Haftstrafe ab. Nach deren Verbüßung wurden die Männer auf Grundlage bestehender Europäischer Haftbefehle des Landesgerichts Korneuburg am 6. Februar bzw. am vergangenen Dienstag nach Österreich ausgeliefert. Die Beschuldigten wurden in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert.
Der 33-Jährige und sein 42 Jahre alter Komplize gelten als Teile einer neunköpfigen litauischen Tätergruppe, die im Sommer 2019 ausgeforscht worden war. In unregelmäßigen Abständen und unterschiedlichen Konstellationen sollen die Kriminellen Geschäfte in Niederösterreich überfallen haben und dabei äußerst brutal vorgegangen sein. Zugerechnet wurde der Bande auch ein vom 16. Februar 2019 datierender bewaffneter Raubüberfall auf einen Supermarkt samt kurzzeitiger Geiselnahme in Günselsdorf (Bezirk Baden). Fünf litauische Staatsbürger fassten dafür im Februar 2020 in Wiener Neustadt Freiheitsstrafen von sieben bis 19 Jahren aus.