Nachdem Wolf und ein zweiter Beschuldigter, ein früherer Magna-Manager, Einspruch erhoben hatten, hat das Oberlandesgericht Graz die Anklageschrift wegen Geldwäscherei am Freitag zurückgewiesen.
Nachdem Wolf und ein zweiter Beschuldigter, ein früherer Magna-Manager, Einspruch erhoben hatten, hat das Oberlandesgericht Graz die Anklageschrift wegen Geldwäscherei am Freitag zurückgewiesen.
Das Oberlandesgericht sah in Sachen Geldwäsche formale Mängel in der Anklageschrift, außerdem seien noch weitere Ermittlungen der WKStA nötig. Ein Verfahren wegen falscher Beweisaussage gegen den zweiten Beschuldigten wurde eingestellt.
Im Kern der Vorwürfe der WKStA geht es um Vermögen in Höhe von rund 6,8 Mio. Euro, dessen Herkunft verschleiert worden sein und das als Provisionen für Eurofighter-Gegengeschäfte gedient haben soll. Teile der Gelder seien dabei in Gold umgetauscht worden, um dadurch den Aufenthaltsort zu verschleiern. Wolf soll laut Anklage mitgeholfen haben, Teile der Gelder zu verschleiern, bzw. von Österreich in die Schweiz oder von dort nach Österreich zu bringen.
Bei der WKStA wird die Entscheidung des Oberlandesgerichts nun geprüft, hieß es gegenüber der APA.
(APA/Red)