logo



[email protected]

Rechnungshof-Kritik an Social-Media-Accounts von Bundesregierung und Landesregierungen

19-04-2024, 12:21

Der Rechnungshof übt Kritik an den Social-Media-Praktiken von Bundesregierung und Landesregierungen in Österreich.

Vom Rechnungshof (RH) wird angemerkt, dass parteipolitische und persönliche Inhalte oft nicht deutlich voneinander abgegrenzt sind, wie aus einem Bericht vom Freitag hervorgeht. Die prüfenden Personen raten davon ab, öffentliche Gelder für die Pflege von Social-Media-Profilen von Regierungsmitgliedern zu verwenden, wenn diese einer politischen Partei angehören.

Rechnungshof prüfte Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern aus allen Parteien

Geprüft wurde jeweils ein Regierungsmitglied von den 2022 im Parlament vertretenen Parteien. Betroffen waren Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), Vizekanzler und Kulturminister Werner Kogler (Die Grünen), Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ), Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) sowie Wiens Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS). Der überprüfte Zeitraum umfasste Jänner 2020 bis Juni 2022.

Das Ergebnis im Großen und Ganzen: Da Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kabinette beziehungsweise der Büros der Regierungsmitglieder parteipolitische Social-Media-Accounts in vier von fünf Fällen mitbetreuten, wurden Ressourcen von Staat und politischen Parteien vermischt. "Es ergeben sich Abgrenzungsfragen, die mit möglichen Interessenskonflikten verbunden sind", heißt es im Rechnungshofbericht.

Bei vier der fünf überprüften Stellen - Bundeskanzleramt, Kulturministerium, Land Burgenland und Stadt Wien - wurden die Accounts durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kabinette beziehungsweise der Büros der Regierungsmitglieder mitbetreut, also durch Bedienstete öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Nicht der Fall war dies also nur im Land Oberösterreich.

Rechnungshof sieht Vermischung von Regierungs- und Parteiarbeit

Im Land Burgenland etwa betreute ausschließlich das Büro des Landeshauptmanns dessen Accounts. Im Bundeskanzleramt, im Kulturministerium und bei der Stadt Wien betreuten sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kabinette oder der Büros der Regierungsmitglieder als auch die jeweilige Partei die Accounts. Zudem betreute der Vizebürgermeister der Stadt Wien zwei seiner Accounts selbst.

"Wenn Bedienstete öffentlich-rechtlicher Körperschaften parteipolitische Accounts mitbetreuen, vermischen sich die Bereiche der Regierungs- und Parteiarbeit", stellte der Rechnungshof also fest. Derartige Überschneidungen seien im Sinne der Transparenz und des Parteiengesetzes problematisch, "da Personal- und/oder Sachressourcen des Staates genutzt werden und die politische Partei diese Kosten der öffentlichrechtlichen Körperschaft nicht rückerstattet". Dieses Problem bestehe während aktiver Amtsausübung bis zum Ausscheiden aus dem Amt, weshalb es dabei klarer Regelungen bedürfe.

Verweis auf deutsche Regelung zu Social-Media-Accounts

Wesentlich sei auch, wer bei den Social-Media-Accounts der ausgewählten Regierungsmitglieder als Medieninhaber aufscheint. Für durchschnittliche Social-Media-Nutzerinnen und -Nutzer sei das jedoch nur beim Account des Vizekanzlers klar ersichtlich, heißt es im Bericht. Der Rechnungshof stellte außerdem fest, dass das Kulturministerium und das Land Burgenland die Trennung von Regierungs- und Parteiarbeit nicht schriftlich geregelt hatten.

In seinem Bericht verweist der Rechnungshof auch auf die Vorgangsweise Deutschlands bezüglich regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit. Dort gelten die vom deutschen Bundesverfassungsgericht und vom Bundespresseamt erlassenen Leitsätze für zulässige Öffentlichkeitsarbeit auch für die Sozialen Medien. Denen zufolge sind etwa das Neutralitätsgebot und das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien zu beachten.

Reaktionen auf Rechnungshof-Kritik an Social-Media-Accounts von Bundesregierung und Landesregierungen

Das Land Burgenland reagierte in einer Stellungnahme auf die Kritik, wonach das Impressum des Facebook-Auftritts von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) einen Link auf die Seite hanspeterdoskozil.at enthalten habe. Demnach hätten die medienrechtlich erforderlichen Angaben des Impressums eindeutig darauf hingewiesen, dass es sich um die Facebook-Seite des Landeshauptmanns handelt. Eine Zurechnung an Dritte sei ausgeschlossen. Diese Rechtsansicht bestätige auch ein Gutachten und der Account habe somit stets den Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprochen, hieß es. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker sprach indes von einem "vernichtenden Bericht" zu den Social-Media-Tätigkeiten Nehammers und Koglers. Das Ergebnis sei "eine Ohrfeige für die Steuerzahler".

(APA/Red)

Nachrichtenquelle


© 2017-2024 wienpress.at [email protected]