Nachbarländer und andere Staaten in Europa gehen sehr unterschiedlich mit der Thematik um. Während die Lage in Italien deutlich strenger gehandhabt wird, ist die Situation in Slowenien, Kroatien und Tschechien deutlich laxer.
Nachbarländer und andere Staaten in Europa gehen sehr unterschiedlich mit der Thematik um. Während die Lage in Italien deutlich strenger gehandhabt wird, ist die Situation in Slowenien, Kroatien und Tschechien deutlich laxer.
In Italien gilt eines der strengsten Waffengesetze überhaupt und das nicht nur im Schusswaffenbereich. Küchenmesser, Rasiermesser, Multifunktionsmesser und Scheren werden vom italienischen Gesetz als waffenähnliche Gegenstände definiert. Ein Einstufung der Messer nach Bauform, Klingenlänge, technischer Ausführung oder Verwendungszweck gibt es im italienischen Waffenrecht nicht. Messer können legal besessen werden. Sie dürfen aber nicht griffbereit mit sich geführt werden.
In den Städten ist die Mitnahme von Messern generell verboten. Außerhalb der Städte gilt der Grundsatz des "gerechtfertigten Grundes". So sind Jagdmesser auf der Jagd erlaubt, in der Stadt jedoch verboten. Ein Schraubenzieher ist in der Werkzeugkiste etwa im Kofferraum des Autos in Ordnung, im Handschuhfach nicht.
Deutschland hat nach Angaben des Innenministeriums traditionell ein relativ restriktives Waffenrecht. Verboten ist in unserem Nachbarland etwa das Mitführen von Hieb- und Stoßwaffen, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf anderen Menschen Verletzungen beibringen zu können. Für die ebenfalls verbotenen Anscheinswaffen und Messer gibt es in Deutschland keinen Waffenschein. Wer ein Messer mit sich führen muss, muss um eine behördliche Ausnahmegenehmigung ansuchen.
In der Schweiz sind Messer, deren Klinge mit einhändig bedienbarem automatischem Mechanismus ausgefahren werden können (dazu zählen auch sogenannte federunterstützte Klappmesser) sowie Schmetterlingsmesser, Dolche und Wurfmesser mit symmetrischer Klinge verboten. Nicht als Waffen gewertet werden bei den Eidgenossen handelsübliche Messer, zweihändig bedienbare Klappmesser, einhändig bedienbare Klappmesser ohne automatischen Mechanismus, Dolche mit asymmetrischer Klinge, Samuraischwerter und Schweizer Armeetaschenmesser.
Generell ist in der Schweiz das Tragen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen aber verboten, wenn nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass dies durch die Verwendung gerechtfertigt ist. Missbräuchlich getragene gefährliche Gegenstände können von der zuständigen Behörde beschlagnahmt und eingezogen werden.
Nach zwei Amokläufen mit 19 Toten im Mai des Vorjahres wurde in Serbien eine landesweite Aktion gestartet, um Waffen aus illegalem Besitz zu sammeln. Insgesamt wurden bis Ende Juni 82.400 Handfeuerwaffen, rund 26.500 Minen sowie 4,2 Millionen Stück Munition straffrei abgegeben.
Die gleichzeitig angekündigten Gesetzesänderungen, die zu einer wesentlichen Reduzierung von Waffen im legalen Besitz - insgesamt 400.000 Stück - führen sollen, wurden noch nicht verabschiedet. Allerdings war das Innenministerium in Belgrad von der Regierung beauftragt worden, zwei Jahre lang keine neuen Waffenscheine auszustellen.
Seit dem Jahresbeginn wurde laut serbischen Medienberichten unterdessen landesweit eine Zunahme von Messerangriffen registriert. Wie die Tageszeitung "Blic" Ende Februar berechnete, seien in nur neun Tagen 14 Personen einem Messerangriff ausgesetzt gewesen, für vier von ihnen war dieser tödlich. Auch in diesem Bereich wurden Ende März Änderungen angekündigt.
Diskussionen wie aktuell in Österreich gab es zuletzt weder in Slowenien noch in Kroatien. Das bestehende slowenische Waffengesetz definiert bestimmte Arten von Messern als kalte Waffen, für die ein Waffenverbot gilt. In dieser Kategorie werden explizit Dolche erwähnt. In Kroatien werden unter anderem Dolche, Springmesser und Bajonette im Gesetz zwar ausdrücklich als kalte Waffen bezeichnet, gehören jedoch in die Kategorie von zulässigen Waffen, für die keine Registrierungspflicht besteht. Wenn diese jedoch in öffentlichen Orten getragen werden und die Umstände auf die Absicht eines Angriffs hindeuten, fallen sie unter das Verbot.
In Tschechien gibt es keine Sondervorschriften, was das Tragen von Messern angeht. Besitz, Eigentum und Handel damit sind auf keine Weise gesetzlich geregelt. Deshalb warnt das tschechische Auswärtige Amt Reisende vor der Sommersaison in der Regel davor, dass in vielen anderen Ländern strenge Regeln gelten, deren Nichtbeachtung zu Problemen führen könnte.
Die einzige Ausnahme, bei der das Tragen und der Umgang mit Messern geregelt und zum Teil verboten ist, sind Demonstrationen, Sportereignisse oder auch Besuche von Gerichtsgebäuden und anderen staatlichen Behörden. Dort wird die Regelung meistens auch kontrolliert.
(APA/Red)