Erstmals hat das Bundeskriminalamt in diesem Jahr Eigentumsdelikte bei E-Scootern gesondert ausgewiesen.
Laut den Angaben wurden im Jahr 2023 insgesamt 3.233 Straftaten im Zusammenhang mit E-Scootern registriert. Über 1.500 Scooter wurden gemäß der Statistik durch einfachen Diebstahl entwendet. In beinahe 1.500 anderen Fällen waren die E-Scooter entweder durch ein Schloss gesichert oder aus abgeschlossenen Räumlichkeiten gestohlen worden. Zudem wurden etwa 100 Fälle von Sachbeschädigung gemeldet.
Die Polizei und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) riefen die Bevölkerung dazu auf, bei der Wahl passender Schlösser besonders auf hohe Qualität zu achten. Armin Kaltenegger, der Leiter des Bereichs Eigentumsschutz beim KFV, wurde mit den Worten zitiert: "Traditionell gilt, dass schwere Schlösser sicher sind, doch gibt es heute auch sehr stabile Textilschlösser, die ein geringes Gewicht aufweisen." Weiterhin riet er zur Nutzung verschiedener Sicherheitsvorkehrungen in Kombination, wie etwa die gleichzeitige Anwendung eines U-Schlosses mit einem Scheibenschloss.
Das Bundeskriminalamt wies darauf hin, dass E-Scooter nicht ausschließlich auf Parkflächen entwendet werden können, sondern ebenso in Wohnanlagen. Es wird daher empfohlen, den E-Scooter nicht nur in abschließbaren Bereichen zu lagern, sondern diesen auch mit einem stabilen Schloss an unverrückbaren Gegenständen zu befestigen, wurde verlautbart.