Einem Bericht der Parlamentskorrespondenz zufolge liegt der Fokus auf zusätzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung zu hoher Geschwindigkeiten im Verkehr, besonders in städtischen Gebieten.
Einem Bericht der Parlamentskorrespondenz zufolge liegt der Fokus auf zusätzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung zu hoher Geschwindigkeiten im Verkehr, besonders in städtischen Gebieten.
Es soll für Gemeinden einfacher werden, in "Gebieten mit erhöhtem Schutzbedarf" Geschwindigkeitsbegrenzungen zu erlassen. Zu diesen Bereichen zählen beispielsweise die Umgebung von Schulen, Kindertagesstätten, Freizeitanlagen, Krankenhäusern und Einrichtungen für ältere Menschen. Ferner sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, an bestimmten Stellen auf Gemeindewegen Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, um die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zu gewährleisten. Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Die Grünen) führte an, dass dadurch den Kommunen in Zukunft ein erheblicher administrativer Aufwand erspart werde. "In der Regel werde keine umständliche Begutachtungen mehr notwendig sein, um geschwindigkeitsbeschränkende Maßnahmen umsetzen zu können", so die Ressortleiterin.
Aus Sicht von ÖVP und Grünen wird mit den Regelungen einem langjährigen Wunsch der Gemeinden Rechnung getragen. Für SPÖ und NEOS gingen die Änderungen zwar in die richtige Richtung, sie befürchten aber nach wie vor zu viel Aufwand für Gutachten und mangelnde Rechtssicherheit. Die FPÖ-Abgeordneten sprachen sich ebenfalls gegen die Novelle aus, da sie aus ihrer Sicht nur kleine Verbesserungen bringe, aber mit einzelnen Formulierungen vor allem neue Unsicherheiten schaffe.
(APA/Red)