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Kärnten: 53-Jährige nach Corona-Tod von Nachbarn erneut vor Gericht

10-04-2024, 16:41

Eine Kärntnerin musste sich am Mittwoch zum zweiten Mal vor dem Landesgericht Klagenfurt verteidigen, weil sie beschuldigt wird, ihren Nachbarn mit dem Coronavirus infiziert zu haben, woraufhin dieser an der Krankheit verstarb.

Die Frau war bereits rechtskräftig wegen absichtlicher Gefährdung von Personen durch ansteckende Krankheiten verurteilt worden, jedoch wurden bestimmte Teile des Urteils aufgehoben. Die Gerichtsverhandlung am Mittwoch wurde verschoben.

53-Jährige nach Corona-Tod von Nachbarn rechtskräftig verurteilt

Die damals 53-jährige Kärntnerin war vergangenen Sommer zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie hatte ihre Corona-Quarantäne im Dezember 2021 missachtet, ihre Wohnung verlassen und sich ohne Maske mit Menschen unterhalten, wurde festgestellt. Vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung, weil sie ihren schwer kranken Nachbarn angesteckt haben soll und dieser starb, wurde die Frau freigesprochen.

Die Anklage hatte sich neben Zeugenaussagen auf zwei Gutachten gestützt. Gerichtsmedizinisch wurde festgestellt, dass der Krebspatient an einer Lungenentzündung durch Covid starb. Ein virologisches Gutachten stellte eine Übereinstimmung der Virus-DNA aus den PCR-Proben der Angeklagten und des später Verstorbenen fest.

Gericht beschäftigte sich mit Kontakten zwischen Frau und Nachbarn

Während der Schuldspruch wegen vorsätzlicher Gefährdung rechtskräftig wurde, wurden andere Teile des Urteils vom Oberlandesgericht Graz gekippt. Diese drehten sich um den Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung: Die Ansteckungsketten seien nicht hinreichend erörtert worden, hatte die zweite Instanz festgestellt.

Konkret hat das Gericht nun die Aufgabe, zwei mögliche Kontakte zwischen der Angeklagten und ihrem Nachbarn zu beleuchten, um Klarheit in die Sache zu bringen. Sie sollen sich am 15. und am 21. Dezember 2021 ereignet haben. Es sei völlig unklar, ob ein solcher Kontakt "in der Tür, in der Wohnung, im Türstock oder wo auch immer" erfolgt ist, formulierte es der Verteidiger der Frau, der bezüglich der verbliebenen Fakten einen Freispruch forderte.

Neuer Verhandlungstermin in Prozess nach Corona-Tod von Nachbarn noch offen

Am 15. Dezember 2021 habe die Angeklagte fast 40 Grad Fieber gehabt. Dass sie Corona habe, sei für sie nie zur Debatte gestanden, sagte sie auf Nachfrage durch Richterin Sabine Götz: "Für mich war klar, das ist eine Bronchitis, wie ich sie jedes Jahr im Winter habe." Wenn sie an diesem Tag Kontakt mir ihrem Nachbarn gehabt habe, dann habe sie nur kurz aus der Tür geschaut, sagte die Angeklagte, es seien dann mindestens drei Meter Abstand zu ihm gewesen.

Sechs Tage später habe sie ihren Nachbarn gar nicht getroffen, sagte die Kärntnerin aus - auch wenn ihr Götz einige anders lautende Zeugenaussagen vorhielt. Zur Klärung dieser Fragen sollen nun erneut Zeugen einvernommen worden, die Verhandlung wurde vertagt. Ein neuer Verhandlungstermin stand vorerst noch nicht fest.

(APA/Red)

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