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Rot-Weiß-Rot-Karte plus wird für Ukraine-Flüchtlinge geöffnet

10-04-2024, 13:31

Die sogenannte Rot-Weiß-Rot-Karte Plus soll den Flüchtlingen aus der Ukraine und ihren Arbeitgebern eine Perspektive für die Zukunft zu bieten, so Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne).

Konkret ermöglicht die Vereinbarung zur Rot-Weiß-Rot-Karte plus, dass auch nach dem Ende der derzeitigen EU-Vorschriften im Jahr 2025 weiterhin ein uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt gewährleistet ist.

Rot-Weiß-Rot-Karte plus für Ukraine-Flüchtlinge: Das sind die Voraussetzungen

Selbstverständlich steht die Rot-Weiß-Rot-Karte Plus nur den Ukrainern offen, die innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate einer Beschäftigung nachgegangen sind. Somit erfahren sie eine relative Privilegierung im Vergleich zu anderen Gruppen, die eine 21-monatige Arbeitszeit innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate nachzuweisen haben.

Erfüllen müssen die Vertriebenen aber wohl die selben Voraussetzungen wie alle anderen Bewerber, um die Rot-Weiß-Rot-Karte plus erhalten zu können. Die sehen etwa einen Netto-Verdienst von gut 1.200 Euro plus knapp 200 für jedes Kind vor. Zudem muss der Wohnbedarf bestritten werden können. NGOs wie Caritas und Diakonie kritisieren deshalb, dass wohl nur wenige von der Neuregelung profitieren werden können. Aufgrund aktueller Prognosen geht die Regierung davon aus, dass von der Zulassung zur Rot-Weiß-Rot-Karte plus mehr als 7.000 vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich profitieren werden.

Seit Ausbruch des Krieges sind laut Regierungsangaben mehr als 12.600 Personen aus der Ukraine in den österreichischen Arbeitsmarkt integriert worden. Zusätzlich befanden sich Ende Februar österreichweit 3.393 Ukrainerinnen und Ukrainer beim AMS in Vormerkung, weitere 2.390 waren in vom Arbeitsmarktservice geförderten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. 49.000 Vertriebene im erwerbsfähigen Alter dürften aktuell in Österreich wohnhaft sein.

Ukraine-Flüchtlinge sollen durch Rot-Weiß-Rot-Karte plus Perspektive erhalten

Dass die Beschäftigungsquote damit eher gering ist, bestätigte Kocher. Gerade deshalb wolle man ein Signal senden, dass man auch dauerhaft hier bleiben könne, wenn man das wolle. Denn die Verlängerung der Karte sei immer möglich. An sich wird sie für drei Jahre ausgestellt, wenn man zwei Jahre regulär im Land ist und ein Modul der Integrationsvereinbarung absolviert hat. Auch Angehörige können von der Karte profitieren.

Ziel sei es immer gewesen, die Vertriebenen best möglich am Arbeitsmarkt zu integrieren, betonte der Arbeitsminister. Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus sei nun ein zusätzliches Angebot zur europäischen Vertriebenen-Regelung, die - Stand jetzt - im März 2025 ausläuft. Kocher glaubt, dass so eine nachhaltige Integration möglich sein wird für jene, die in Österreich bleiben wollen. Rauch sieht einen ersten Schritt, um zusätzliche Perspektiven anbieten zu können.

Für jene Gruppen, die dem Arbeitsmarkt aus den unterschiedlichsten Gründen nicht zur Verfügung stehen, wird noch nach einer dauerhaften Lösung gesucht, wie der Sozialminister betonte. Auch jene Gruppen, die mit Auslaufen der EU-Regelung die Voraussetzung für die Rot-Weiß-Rot-Karte plus nicht erreicht haben, müssen offenbar nicht besorgt sein. Kocher geht davon aus, dass im Falle der Fortsetzung des Krieges ohnehin eine weitere europäische Regelung kommen werde. Ansonsten werde man national vorsorgen.

Gemischte Reaktionen auf Rot-Weiß-Rot-Karte plus für Ukraine-Flüchtlinge

Lob und Kritik kam von außerhalb der Regierung. So meinte etwa das UNHCR in Person des Wien-Büroleiters Christoph Pinter, es sei ein wichtiger Schritt, für die erste Gruppe von Flüchtlingen aus der Ukraine nun längerfristige Lösungen auf den Weg zu bringen. Für alle anderen sollte schnellstmöglich Sicherheit und längerfristige Perspektiven für ein weiteres Leben in Österreich geschaffen werden. Unter anderem empfiehlt Pinter die Aufnahme in die Sozialhilfe.

Auch Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler verlangte, die Vertriebenen aus der Grundversorgung in die Sozialhilfe zu übergeben. Denn die Grundversorgung wirke integrationshemmend und decke Grundbedürfnisse finanziell nicht ab. Besonders kritisch äußerte sich die Diakonie, deren Direktorin Maria Katharina Moser von einem völlig falschen Ansatz schrieb: "Denn es geht nicht um Arbeitsmigrant:innen, die aus Nicht-EU-Ländern zuwandern wollen, sondern um Kriegs-Flüchtlinge." Der Gesetzesvorschlag werde vielen Menschen aus der Ukraine - vor allem Frauen, die wegen Kinderbetreuungspflichten, Krankheit oder Alter nicht Vollzeit arbeiten können - keine Perspektive bieten.

Eher positiv das Resümee der Arbeitgeber-Seite: Es sei von zentraler Bedeutung, dass Personen, die bereits gut am Arbeitsmarkt integriert seien, auch eine längerfristige Bleibeperspektive erhielten, begrüßt der Generalsekretär der Industriellenvereinigung Christoph Neumayer den heutigen Beschluss. Der Generalsekretär der Wirtschaftskammer Karlheinz Kopf sah einen ersten wichtigen Schritt. Es werde aber noch mehr brauchen. Etwa will er eine Bemühungspflicht in der Grundversorgung, damit sich die Ukrainer beim AMS vormerken.

(APA/Red)

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