Für Tobias Buchner vom unabhängigen Monitoringausschuss, der die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen in Österreich überwacht, wird eine diskriminierende Praxis "einzementiert".
Für Tobias Buchner vom unabhängigen Monitoringausschuss, der die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen in Österreich überwacht, wird eine diskriminierende Praxis "einzementiert".
Jugendlichen, denen wegen einer Behinderung sonderpädagogischer Förderbedarf zugesprochen wird, könne immer noch aus Ressourcengründen ein 11. und 12. Schuljahr verweigert werden, kritisierte Buchner am Freitag im Ö1-"Mittagsjournal". Es brauche dafür nun lediglich eine nachvollziehbare Begründung. In Zeiten des aktuellen Personalmangels könnten Schulerhalter aber relativ leicht Ressourcengründe "konstruieren", die der Gewährung zusätzlicher Schuljahre im Weg stünden. Er forderte stattdessen ein verbrieftes Recht auf ein 11. und 12. Schuljahr, wie es in der UN-Konvention vorgesehen sei. Derzeit seien Schüler mit Behinderung immer noch "Bittsteller".
Der VfGH hat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung die Regelung für rechtens befunden, wonach für die freiwilligen Zusatz-Schuljahre neben der Zustimmung der Bildungsdirektion auch das OK des Schulerhalters (meist die Gemeinde) notwendig ist. Bei einer Ablehnung muss allerdings die Begründung "nachvollziehbar" sein. In seine Entscheidung dürfen zwar durchaus organisatorische und finanzielle Überlegungen einfließen. Ein bloßer Hinweis auf Platzmangel, wie beim Anlassfall eines 18-jährigen Niederösterreich, reicht aber nicht.
Monitoringausschuss-Vorsitzender Buchner sieht unterdessen Verbesserungsbedarf auch in jenen Fällen, wo zusätzliche Schuljahre gewährt werden: Die Schülerinnen und Schüler würden erst sehr kurzfristig Bescheid bekommen. Außerdem würden sie in der Regel nicht in Integrations- sondern Sonderschulklassen sitzen, in denen vielmehr ein Betreuungsprogramm als Unterricht stattfinde, schilderte er am Beispiel von Wien.
(APA/Red)