Das hat die zuständige Bezirkshauptmannschaft Wels-Land entschieden. Der Grund: Der Mann konnte nachweisen, dass ihm das Auto nicht gehört, bestätigte Bezirkshauptfrau Elisabeth Schwetz der APA einen Bericht der "Kronenzeitung" (Mittwoch-Ausgabe).
Das hat die zuständige Bezirkshauptmannschaft Wels-Land entschieden. Der Grund: Der Mann konnte nachweisen, dass ihm das Auto nicht gehört, bestätigte Bezirkshauptfrau Elisabeth Schwetz der APA einen Bericht der "Kronenzeitung" (Mittwoch-Ausgabe).
Der Lenker hatte das Tempo mit einer persönlichen Ausnahmesituation erklärt. Der Grund, warum das Auto nicht unter dem Hammer kommt, ist aber, dass der in der Schweiz lebende Mann nicht der Eigentümer ist. Er konnte demnach einen Mietvertrag und den Kaufvertrag des Eigentümers vorlegen. Letzterer soll den Wagen am Donnerstag abholen.
Der Raser selbst muss 1.290 Euro Strafe und 700 Euro für den Abschleppdienst zahlen. Zudem darf er in den kommenden sechs Monaten hierzulande kein Auto lenken, das entspreche einer Führerscheinabnahme für diese Zeit, so Schwetz. Das vorübergehend beschlagnahmte Auto darf er in Österreich auch über diese Zeit hinaus nicht mehr fahren.
(APA/Red)