Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass in Österreich bald eine Steuer auf ungenutzte Wohnimmobilien eingeführt wird.
Die Frist für die Stellungnahmen zum Verfassungsgesetz über das Wohnungswesen läuft morgen, am Mittwoch, ab. Für die vorgesehene Änderung benötigen die ÖVP und die Grünen jedoch eine Zweidrittelmehrheit. Die SPÖ hat ihre Unterstützung für die Leerstandsabgabe signalisiert, möchte jedoch das Ende der Begutachtungsfrist abwarten. Die FPÖ lehnte den Vorschlag hingegen bereits ab.
Die SPÖ sprach sich prinzipiell für eine Leerstandsabgabe aus und bewertet den Plan der Bundesregierung grundsätzlich positiv, wie das Ö1-Mittagsjournal unter Berufung auf den SP-Parlamentsklub berichtete. FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl befürchtete in dem ORF-Radio unterdessen, dass das Gesetz ein "zahnloses Bürokratiemonster" werde. Zudem seien viele Wohnungen entweder im ländlichen Raum oder in einem mangelhaften Zustand.
Der ÖGB merkte laut Ö1-Mittagsjournal an, dass die Länder mehr Kompetenzen haben sollten. ÖGB-Ökonomin Angela Pfister sprach sich darüber hinaus für eine Abgabe für ungenutztes Bauland aus. Dadurch könnte es auch wieder zu Umwidmungen in Grünland kommen, so die Ökonomin.
Die Umweltorganisation Greenpeace wiederum forderte in einer Aussendung diese Abgabe. Denn in Österreich stehen 230.000 Wohnungen leer. Im Schnitt betrage die Leerstandsquote 4,7 Prozent. Die höchsten Quoten würden Kärnten (5,7 Prozent), Tirol (5,6 Prozent) und Salzburg (5,2 Prozent) aufweisen, am anderen Ende stehen Wien mit 3,4 und Vorarlberg mit 3,9 Prozent. Und 11,5 Prozent aller Wohnungen in Österreich sind laut der Umweltorganisation als Nebenwohnsitz angemeldet. Die höchsten Nebenwohnsitz-Quoten befinden sich demnach im Burgenland sowie in Niederösterreich und Salzburg.
Gleichzeitig werden jährlich rund 60.000 neue Wohnungen gebaut, ergänzte Greenpeace. Die Leerstandsabgabe könnte weitere Bodenversiegelung einschränken. Ein Beispiel dafür sei Frankreich, wo seit der Einführung der Abgabe im Jahr 1999 der Leerstand um 13 Prozent reduziert wurde.
Die geplante Gesetzesänderung räumt den Bundesländern die Möglichkeit ein, die Höhe der Abgabe selber festzulegen. Die Länder wollen jedoch, dass das Volkswohnungswesen zur Gänze Sache der Länder ist.