Im Ministerium ließ man das nicht auf sich sitzen und verwies auf den Fristenlauf sowie die Notwendigkeit, dass die Gemeinden erst einmelden müssten, wer von ihnen mitmacht.
Im Ministerium ließ man das nicht auf sich sitzen und verwies auf den Fristenlauf sowie die Notwendigkeit, dass die Gemeinden erst einmelden müssten, wer von ihnen mitmacht.
Pensionistenverband-Generalsekretär Andreas Wolmuth warnte in einer Aussendung, dass vielen betroffenen Familien ein Pflege-Ausfall von etlichen Stunden drohe, denn die derzeitigen Registrierungsstellen seien dünn gesät. Er forderte daher Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) auf, "endlich in die Gänge zu kommen". Es sei unverantwortlich, den Betroffenen de facto den Zugang zu Leistungen der Gesundheitsversorgung zu verunmöglichen, obwohl sie ordnungsgemäß Beiträge dafür bezahlten.
Im Innenministerium reagierte man verstimmt. Die Initiative für die Ausweitung auf die Gemeinden sei von der Wirtschaftskammer ausgegangen, nicht vom roten Pensionistenverband, wurde dort gegenüber der APA betont. Die Gesetzesänderung sei zwar schon länger beschlossen, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde sie allerdings erst am Donnerstag (28. März). Die Verordnung werde so rasch wie möglich ergehen.
Zunächst müsse aber via Städte- und Gemeindebund mit den Gemeinden in Kontakt getreten werden. Das entsprechende Schreiben sei bereits versandt worden, so das Ministerium weiter. Die Verordnung könne man im Einvernehmen mit dem Gesundheitsressort nämlich erst erlassen, sobald klar sei, welche Gemeinden mitmachen. Es gelte Freiwilligkeit, und die betreffenden Gemeinden müssten dann auch explizit in der Verordnung erwähnt werden.
Bis dahin gebe es keine Veränderung zum Status quo, so das Innenressort. Die bereits bestehenden Registrierstellen - sowohl für österreichische Staatsbürger als auch für Nicht-Österreicher - seien auf www.chipkarte.at zu finden.
(APA/Red)