Seit der Umsetzung einer Novelle des ORF-Gesetzes zu Beginn des Jahres ist das staatliche Rundfunkunternehmen zu Veröffentlichung eines Transparenzberichts verpflichtet sind.
Seit der Umsetzung einer Novelle des ORF-Gesetzes zu Beginn des Jahres ist das staatliche Rundfunkunternehmen zu Veröffentlichung eines Transparenzberichts verpflichtet sind.
Am Freitag berichteten "oe24" und die "Kronen Zeitung" erneut, dass ORF-Chef Roland Weißmann übertroffen wird. Demnach führt Ö3-Moderator Robert Kratky die Liste der Gehälter an, dicht gefolgt von Pius Strobl, der im ORF als Leiter der Abteilung für gesellschaftliche Verantwortung fungiert und für die Sanierung des ORF-Zentrums am Küniglberg sowie für den Neubau eines Nachrichtenraums zuständig war. Auf eine Anfrage hin lehnte der ORF es ab, die berichteten Gehälter zu bestätigen und verwies auf die Veröffentlichung, die für Dienstag geplant ist.
Der ORF ist verpflichtet, sowohl den Transparenzbericht als auch den Jahresbericht über die Erfüllung seiner öffentlich-rechtlichen Pflichten bis zum Ende März an das Bundeskanzleramt zu übermitteln und diese anschließend auf einer Webseite "einfach, direkt und permanent zugänglich" zu machen. In dem Bericht werden die Bruttoentgelte von ORF-Angestellten sowie von Personen in freier Mitarbeit in sieben Einkommensstufen dargestellt, wobei eine Aufteilung nach Alter und Geschlecht erfolgt. Des Weiteren müssen zusätzliche Einkünfte aufgelistet werden. Personen, die ein Bruttojahreseinkommen inklusive Zulagen von 170.000 Euro oder mehr erhalten, werden darüber hinaus in einer gesonderten Liste mit Angabe des Namens aufgeführt.
Der Betriebsrat des ORF hat aufgrund des Verdachts auf Verfassungswidrigkeit Klage eingereicht, scheiterte jedoch offenbar daran, die Erstveröffentlichung zu verhindern. Ferner ist der ORF verpflichtet, in dem Bericht Angaben zur Reichweite seiner Angebote, zu Werbeeinnahmen und -ausgaben sowie zu den Kosten aller Eigenproduktionen und Auftragsarbeiten zu machen.
(APA/Red)