Der ÖAMTC macht vor Ostern auf das Thema Schaulust bei Verkehrsunfällen aufmerksam. Vor den damit einhergehenden Gefahren wurde am Mittwoch gewarnt.
"Das Phänomen der Schaulust tritt besonders dann auf, wenn ein Verkehrsunfall spektakulär oder emotional ist. Viele Menschen bleiben stehen, um zu schauen, anstatt zu helfen. Manche verfallen sogar in eine Schockstarre und sind handlungsunfähig", so ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger in einer Aussendung. Leider komme es dadurch immer wieder vor, dass die Beobachter:innen die Arbeit der Einsatzkräfte behindern, den Verkehr blockieren und so die Effizienz der Rettungsmaßnahmen massiv beeinträchtigen.
Aus psychologischer Sicht resultiere Schaulust aus Neugier vermischt mit Informationsinteresse, heißt es in der Mitteilung. "Unfallsituationen mit dem Smartphone zu fotografieren oder zu filmen und anschließend auf Social Media zu veröffentlichen, ist allerdings nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch strafbar", erklärt Seidenberger. "Ein derartiges Verhalten verletzt die Privatsphäre der Unfallopfer, hilft niemandem und kann bis zu 500 Euro kosten."