Dabei geht es nicht um die Umstände von Pilnaceks Tod - ein Fremdverschulden wurde ausgeschlossen - sondern um die Abnahme persönlicher Gegenstände nach seinem Tod durch Kriminalbeamte.
Dabei geht es nicht um die Umstände von Pilnaceks Tod - ein Fremdverschulden wurde ausgeschlossen - sondern um die Abnahme persönlicher Gegenstände nach seinem Tod durch Kriminalbeamte.
"Es muss die Frage erlaubt sein, ob von allen Seiten lege artis vorgegangen worden ist", sagte Kreutner am Dienstag zum "Kurier". Vergangene Woche hatte die Freundin des Verstorbenen in dem Onlinemedium "zackzack" berichtet, dass wenige Stunden nach dem Fund des Leichnams zwei Kriminalbeamte vor ihrer Tür gestanden seien und sein Handy, seine Geldbörse und den Schlüssel für seine Wohnung mitgenommen hätten. Eine Anordnung zur Sicherstellung hätten sie laut Pilnaceks Freundin nicht dabeigehabt.
Gegenüber der "Presse" bestätigten mehrere Polizisten, dass Wertsachen wie auch das Handy von Christian Pilnacek wenige Stunden nach dem Auffinden seiner Leiche in seinem Haus abgeholt, von seiner Freundin ausgehändigt und in Verwahrung genommen worden seien, "wobei es sich nicht um eine Sicherstellung im Sinne der Strafprozessordnung, sondern auf Basis des Sicherheitspolizeigesetzes gehandelt hat". Das sei ein Routinevorgang beim Fund einer Leiche.
Aus dem Landeskriminalamt hieß es gegenüber dem "Kurier", dass die Gegenstände ohne Auswertung der Daten an Pilnaceks Witwe übergeben worden seien. Die Staatsanwaltschaft Krems erklärte, sie habe keine Sicherstellung von Gegenständen angeordnet, seitens der Kriminalpolizei sei auch nicht über eine solche berichtet worden. Die Polizei darf auch von sich aus Gegenstände sicherstellen, ist aber verpflichtet, das der Staatsanwaltschaft zu melden, sobald ein Verfahren läuft. Eingeleitet wurde ein Verfahren, ob bei Pilnaceks Tod ein Fremdverschulden vorlag, eine Obduktion ergab aber kein entsprechendes Ergebnis, die Ermittlungen wurden eingestellt.
Durch die vergangene Woche eingebrachte Sachverhaltsdarstellung Kreutners dürfte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) jetzt prüfen, ob es ein politisches Motiv hinter der Abnahme seiner persönlichen Gegenstände gab.
(APA/Red)