Bei der Grazer FPÖ ortet der Rechnungshof Verstöße gegen das Parteiengesetz.
Der Gemeinderatsklub soll Wahlkampfkosten übernommen haben, die eigentlich von der Partei zu bezahlen gewesen wären. Auch eine Kampagne der Salzburger Parteiobfrau Marlene Svazek soll unzulässigerweise vom Landtagsklub bezahlt worden sein. Verstöße sieht der RH auch bei der ÖVP. Der RH veröffentlichte die Rechenschaftsberichte der beiden Parteien für das Jahr 2021. Meldungen ergingen an den UPTS.
Staatsanwaltschaft ermittelt seit den Gemeinderatswahlen
In Graz ermittelt die Staatsanwaltschaft seit den Gemeinderatswahlen 2021 im Umfeld der FPÖ. Vereinfacht gesagt, geht es darum, ob Parteigelder ordnungsgemäß verwendet wurden. Relevant für den Rechnungshof ist dabei der Verdacht, der Klub habe über 110.000 Euro bezahlt, die tatsächlich von der Partei zu bezahlen gewesen wären.
Während des Kontrollverfahrens zum Rechenschaftsbericht meldete sich beim Rechnungshof ein Insider, der zahlreiche Unterlagen übermittelte und über glaubwürdige Informationen zur Buchhaltung verfügte. Damit habe sich die Vermutung des Rechnungshofes bekräftigt, dass der Gemeinderatsklub Wahlkampfkosten übernommen habe. Gemeinderatsklubs dürfen zwar an Parteien Spenden, allerdings müssen diese Spenden im Rechenschaftsbericht angeführt werden, und es gilt eine Obergrenze von 7.719,08 Euro pro Spender. Die Übernahme der Wahlkampfkosten gelte als Spende, wurde aber einerseits nicht im Bericht angeführt und übersteige andererseits die Obergrenze, so der RH.
Einblicke in Gutachten der Staatsanwaltschaft
Einblicke in Gutachten der Staatsanwaltschaft legen für den RH die Vermutung nahe, dass die Buchhaltung der Grazer FPÖ sowie des Gemeinderatsklubs unvollständig seien. Dadurch hätten die Partei-Rechnungsprüfer der FPÖ nicht die gesamte Buchhaltung gekannt. Durch eine Neuerung im Parteiengesetz müssen für Rechenschaftsberichte, die ab Herbst 2024 beim RH einlangen, sämtliche Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu diesen Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sieben Jahre gesondert aufbewahrt werden. Zudem ist es dem RH bei konkreten Anhaltspunkten möglich, bei Parteien vor Ort zu prüfen, ob sie dieser Verpflichtung auch nachgekommen sind.
Die FPÖ hat im Stellungnahme-Verfahren zum Rechenschaftsbericht dem RH zwar im Februar mitgeteilt, dass die Landespartei einen Betrag von 100.000 als Refundierung an den Grazer Gemeinderatsklub überwiesen habe. Belege oder Nachweise, dass die Zahlung tatsächlich an den Klub und nicht an die Stadtpartei erfolgte, seien aber trotz Aufforderung nicht übermittelt worden, so der RH.
Eine unzulässige Spende ortet das Kontrollorgan auch bei der Kampagne "Ist es das wert?" mit FPÖ-Landesparteiobfrau Svazek. Der RH hegt den Verdacht, dass es sich dabei um keine Information über die Arbeit des Landtagsklubs, sondern um allgemeine Werbemaßnahmen der FPÖ handle. Die FPÖ habe im Kontrollverfahren darauf verwiesen, dass Svazek nicht Nationalratsabgeordnete gewesen und aus "Vorsichtsgründen" die Finanzierung der Kampagne 50:50 zwischen Partei und Klub aufgeteilt worden sei. Der Rechnungshof teilt die Argumentation nicht. Beispielsweise ging es bei der Kampagne unter anderem auch um Corona-Maßnahmen der Bundesregierung. Ein Zusammenhang mit der Arbeit des Salzburger Landtagsklubs der FPÖ sei nicht zu erkennen, damit liege eine unzulässige Spende in der Höhe von 12.418,06 Euro vor.
RH sieht Parteiengesetz-Verstöße bei FPÖ und ÖVP
Ob der Verdacht eines Verstoßes nach dem Parteiengesetz zutrifft, muss nun der Unabhängige-Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) entscheiden. Befassen Muss sich der UPTS auch mit möglicherweise unzulässigen Parteispenden des oberösterreichischen FPÖ-Landtagsklubs. Konkret geht es um gesponserte Facebook-Postings des Klubobmanns Herwig Mahr.
Meldungen des Rechnungshofs an den UPTS ergingen auch die ÖVP betreffend. Der Rechnungshof ist der Ansicht, dass ein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegt, weil Einnahmen und Ausgaben des Seniorenbund nicht im Rechenschaftsbericht ausgewiesen sind. Wie auch der UPTS in einer nicht rechtskräftigen Entscheidung sieht der RH den österreichischen Seniorenbund und die Landesvereine als "Gliederung der Partei". Die ÖVP führte im Kontrollverfahren einerseits an, dass eine Berufung gegen diese Entscheidung anhängig sei, anderseits sei die Situation des Seniorenbundes 2021 nicht mit den Vorjahren vergleichbar, da "organisatorische Änderungen" durchgeführt worden seien.
Eine ähnliche Situation stellt sich laut RH bei der Tiroler "Jungauernschaft/Landjugend" dar, auch hier hätten die Einnahmen und Ausgaben im Rechenschaftsbericht angeführt werden müssen. Die ÖVP bestreite, dass es sich um eine "Gliederung der Partei" handle. Weitere Meldungen ergingen hinsichtlich einer möglichen unzulässigen Spende wegen eines nur symbolischen Mietzinses für die Partei durch die Perchtolsdorfer Immobilien GmbH sowie verspäteten Spendenmeldungen in zwei Fällen.