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General bekam vor Gleichbehandlungskommission recht

21-03-2024, 18:36

Der als SPÖ-nahe geltende Generalleutnant Karl Schmidseder hat vor der Bundes-Gleichbehandlungskommission recht bekommen, nachdem er für einen Topjob im Verteidigungsministerium nicht berücksichtigt worden war. Grund für die Nichtberücksichtigung sei "seine (sozialdemokratische) politische Einstellung" gewesen, zitiert die "Presse" aus dem Gutachten.

Dieses liegt auch den "Oberösterreichischen Nachrichten" vor.

Vom Dienstgeber sei "bereits im Zeitpunkt der Ausschreibung ein Kandidat mit ÖVP-Nähe favorisiert worden", schreibt die Kommission laut "Presse". Durch die Ausgestaltung der Ausschreibung habe das Verteidigungsministerium sichergehen wollen, "dass dieser auch Erfolg mit seiner Bewerbung hat".

Spitzenjob ausgeschrieben

Schmidseder, der unter Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) Kabinettschef war, hatte sich so wie zwei Zivilisten und ein weiterer Militär um den zivilen Posten des Generaldirektors für Verteidigungspolitik beworben. Dabei handelt es sich um einen der Spitzenjobs, die infolge der unter Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) beschlossenen Zentralstellenreform ausgeschrieben wurden. Durch die Reform wurden aus den bisherigen Sektionen im Ministerium Direktionen.

Grundsätzlich gibt es beim Bundesheer zivile und militärische Posten. Zivilisten können sich für die militärischen nicht bewerben, umgekehrt dagegen ist es möglich und auch immer wieder Praxis. Wenn ein Soldat auf einen zivilen Posten bekommt, muss er allerdings die "Uniform ausziehen". Dazu war Schmidseder offenbar bereit.

Nur Zivilisten bewertet

Im Bewerbungsverfahren für den Generaldirektor-Posten wurden aber nur die Zivilisten bewertet. Das Ministerium argumentiert laut "Presse", dass die Möglichkeit für Militärs, sich auf einen zivilen Posten zu bewerben, bei hohen Posten wie jenem des Generaldirektors nicht gelte, was gängige Praxis gewesen sei. Den Job bekam daraufhin Arnold Kammel, der damals Kabinettschef von Tanner war.

Schmidseder wandte sich daraufhin an die Bundes-Gleichbehandlungskommission. Diese hielt nun laut "Presse" fest, dass das Verteidigungsressort eine "unsachliche Vorauswahl" getroffen habe. Dass Schmidseders Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, "stellt eine Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung dar". Der Fall liege nun beim Bundesverwaltungsgericht, weil Schmidseder die vom Verteidigungsressort angebotene Entschädigung zu gering sei.

(APA/Red)

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