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Häftling nutzte Spiegelscherbe als Waffe: Sechseinhalb Jahre Haft

20-03-2024, 21:04

In der Haftanstalt Graz-Jakomini ist im Jänner des Vorjahres ein Häftling mit zwei spitzen Spiegelscherben auf einen Mitgefangenen losgegangen. Er verletzte ihn so schwer, dass der Mann nur durch eine Notoperation überlebte. Der 25-jährige Angreifer musste sich am Mittwoch wegen versuchen Mordes verantworten, die Geschworenen entschieden aber auf absichtliche schwere Körperverletzung. Der Angeklagte wurde nicht rechtskräftig zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.

In der Zelle hatten sich drei Häftlinge befunden, der Angeklagte, das Opfer und ein weiterer Mann. Als es zwischen den beiden anderen zu einer Auseinandersetzung kam und die beiden mit Wasser herumschütteten, wollte der Beschuldigte die Justizwache rufen. Doch es kam niemand. Er fühlte sich offenbar bedroht, zerschlug zwei Spiegel und bewaffnete sich mit spitzen Scherben. "Er hat mich gegen die Brust getreten und ich habe ihn aufgeschlitzt", so seine knappe Schilderung. "Wollten Sie ihn töten?", fragte Richterin Michaela Lapanje. "Nein", kam die Antwort.

Staatsanwalt Johannes Winklhofer beschrieb, dass die Stiche in Hals, Brust und Oberbauch nur knapp die Halsschlagader verfehlt hatten. Bei der Notoperation musste ein Teil der Lunge entfernt werden. "Die Spiegelscherben sind tödliche Waffen", betonte der Ankläger.

Verteidiger sprach von Notwehr

Der Verteidiger indessen sagte, es habe sich um Notwehr gehandelt. "Welches Mordmotiv hätte er gehabt?", gab er zu bedenken. "Sie waren zu zweit und hätten alles mögliche machen können", so der 25-Jährige. "Gab es einen weiteren Angriff - außer dem Tritt - von einem der beiden?", fragte die Richterin, was der Angeklagte verneinte. "Kann es sein, dass Sie den Tritt bekommen haben, weil der andere schon Angst gehabt hat und sie nur auf Distanz halten wollte?", warf der Staatsanwalt in den Raum.

Unter den Zeugen, die noch gehört werden sollten, befanden sich auch der damals dritte Häftling, der mittlerweile seine Strafe verbüßt hat. Er erschien nicht zur Verhandlung, hatte aber bei seiner Befragung angegeben, er habe von der Bluttat selbst nichts mitbekommen. "Er hat sich absichtlich dumm gestellt", konstatierte der Staatsanwalt. Auch das Opfer erschien nicht, seine Aussagen wurden ebenfalls verlesen. "Er hat richtig gezielt und wollte mich umbringen", war der Mann überzeugt. Nach eigenen Angaben leidet er immer noch an Schmerzen.

Die Laienrichter befanden, dass es sich bei dem Angriff nicht um einen versuchten Mord, sondern um eine absichtliche schwere Körperverletzung gehandelt habe. Der Angeklagte wurde zu secheinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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