Am 9. Juni wird in Österreich das EU-Parlament gewählt. EU-Bürger, mit Hauptwohnsitz in Österreich, können bei der EU-Wahl mitwählen, müssen dafür aber in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sein. Auch Auslandsösterreicher können sich an der Europawahl in Österreich beteiligen.
Um sich in die Europa-Wählerevidenz eintragen zu lassen und damit bei der in Österreich mitentscheiden zu können, haben EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich nur noch bis zum kommenden Dienstag Zeit. Ein wiederholtes Eintragen für jede Wahl ist nicht notwendig: Wer einmal in der Europa-Wählerevidenz eingetragen ist, bleibt es solange der Hauptwohnsitz in Österreich liegt. EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie lieber die österreichischen Kandidaten für das EU-Parlament wählen oder jene in ihrem Heimatland. Eine doppelte Abstimmung ist nicht erlaubt.
Wie EU-Bürger bei der EU-Wahl 2024 in Österreich wählen können
EU-Bürger können den Antrag zur Eintragung in die Wählerevidenz persönlich oder schriftlich - auch per E-Mail - bei der zuständigen Gemeinde abgeben. Die in Wien zuständige Stelle ist die Wiener Wählerevidenz (MA 62) in der Lerchenfelder Straße 4 in Wien-Josefstadt. Eintragungen in die Wählerevidenz sind Montag, Dienstag, Freitag von 8.00 bis 15.30 Uhr und Donnerstag von 8.00 bis 17.30 Uhr möglich. Per Mail kann man die Wiener Wählerevidenz unter [email protected] kontaktieren.
Für die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz benötigen EU-Bürger ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular "Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger*innen die innerhalb des Bundesgebietes ihren Hauptwohnsitz haben" und ein ausgefülltes und unterschriebenes "Europa-Wähleranlageblatt". Beide Formulare finden sie . Zudem wird auch ein Nachweis der Identität benötigt. Bei einem schriftlichem Antrag ist dafür eine Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, …) mitzuschicken. Bei einem persönlichem Antrag genügt die Vorlage eines Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, …).
EU-Wahl 2024: Rund 760.000 EU-Bürger leben in Österreich
Die Anzahl der stimmberechtigten Bürger aus der EU nimmt kontinuierlich zu: 2014 waren es 33.184, 2019 bereits 38.672 EU-Bürger, die stimmberechtigt waren. Für die anstehende Wahl am 9. Juni wird eine noch höhere Beteiligung erwartet. Trotzdem ist der Anteil der in Österreich ansässigen EU-Bürger, die tatsächlich wählen gehen, relativ gering. Eine Analyse von Statistik Austria zeigt, dass etwa 760.000 EU-Bürger, die älter als 16 Jahre sind, in Österreich leben.
In
Österreich lebende Wahlberechtigte aus anderen EU-Ländern, Bundesländer
©APA
Eintragung von Auslandsösterreichern für EU-Wahl 2024
Auch Österreicher im Ausland, die in anderen EU-Staaten leben, haben die Wahl, entweder an den EU-Wahlen im Gastland teilzunehmen oder für österreichische EU-Abgeordnete zu stimmen. Bei der EU-Wahl 2019 waren 44.723 Auslandsösterreicher wahlberechtigt. Sie müssen sich bis zum 25. April in die Wählerevidenz ihrer letzten Hauptwohnsitzgemeinde eintragen, wo sie auch die automatische Zusendung von Wahlkarten beantragen können. Dieser Vorgang ist für zehn Jahre gültig und bedarf danach einer Verlängerung.