Mit diesem Wohnbaupaket soll es den Bundesländern ermöglicht werden, zusätzliche Kredite (zum Beispiel durch die Bundesfinanzierungsagentur) für den Bereich der Wohnraumförderung in einem Umfang von 500 Millionen Euro aufzunehmen.
Mit diesem Wohnbaupaket soll es den Bundesländern ermöglicht werden, zusätzliche Kredite (zum Beispiel durch die Bundesfinanzierungsagentur) für den Bereich der Wohnraumförderung in einem Umfang von 500 Millionen Euro aufzunehmen.
Die Bundesregierung plant, die tatsächliche Zinslast der Länder durch Subventionen bis zum Jahr 2028 auf einen Jahreszins von 1,5 Prozent zu begrenzen. Diese Gelder sind für die Vergabe von Förderkrediten der Länder für den Wohnungsbau vorgesehen, die bis zu 200.000 Euro pro Darlehen (und einer Mindestlaufzeit von 25 Jahren) bei einem Höchstzinssatz von 1,5 Prozent zweckgebunden sind.
Kurz vor Schluss wurden noch Änderungen am ursprünglichen Plan vorgenommen: Die Länder müssen die bevorzugten Darlehen gemäß einem Änderungsantrag nicht mehr zwangsläufig bei der Bundesfinanzierungsagentur aufnehmen. Es wird auch möglich sein, diese über Banken in den jeweiligen Ländern zu erhalten. Die Bundesregierung wird die Differenz der Zinsen übernehmen, um den Zinssatz auf 1,5 Prozent zu reduzieren.
SPÖ-Klubobmann Philip Kucher erneuerte in der Debatte im Nationalrat die schon zuvor geäußerte Kritik. Die SPÖ steht unter anderen Punkten der Befristung des Zinsdeckels auf vier Jahre reserviert gegenüber: "Ich weiß nicht, wie viele Häuslbauer du kennst, die das in vier Jahren zurückzahlen können", sagte Kucher in Richtung ÖVP-Klubobmann August Wöginger. In Summe bringe das Paket den von Wohnungsnot betroffenen Österreichern nichts, so sein Urteil. Jeder vierte Mensch in Österreich müsse sich mittlerweile Sorgen machen, "wie er die Miete zahlen kann", denn diese sei in den letzten zwei Jahren um bis zu 25 Prozent angestiegen. Von den explodierenden Bankkrediten seien 500.000 Haushalte betroffen, verwies Kucher auch auf die starken Mehrbelastungen bei Wohnbaukrediten. "Dieses schlecht gemachte Wohnbau-Paket ist besser als gar nichts, aber ein echtes Paket schaut definitiv anders aus." Dennoch stimmte die SPÖ in der von der Koalition beantragten namentlichen Abstimmung diesem Teilaspekt des Gesamtpakets zu.
ÖVP-Klubchef Wöginger konterte, es sei ein "starkes Stück" von Kucher, derartige Aussagen zu tätigen. Es handle sich insgesamt um ein Zwei-Milliarden-Paket, "wo wir den Wohnraum leistbarer mache, Wohnraum schaffen". Es gehöre allerhand dazu und sei ein "starkes Stück", wenn die SPÖ sage, dass Paket sei schlecht. Immerhin wären die eigenen Sozialpartner mit am Tisch gesessen bei den Verhandlungen, so Wöginger.
Die FPÖ gab schlussendlich wie die SPÖ auch ihre Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben, ärgerte sich aber etwa darüber, dass einige Punkte erst in letzter Minute via Abänderungsantrag fixiert wurden. "Diese Anträge sind aber noch immer nicht ausgereift", meinte FPÖ-Abgeordneter Hubert Fuchs. Es handle sich um "chaotische und intransparente Gesetzesprozesse ohne eine wirkungsvolle Folgenabschätzung und ohne Begutachtungsverfahren. Das ist der Arbeitsstil dieser Bundesregierung. Wer Gesetze produziert, muss auch wissen, was sie kosten", sagte er.
Ein Nein auch bei der Abstimmung kam von den NEOS. Abgeordneter Gerald Loacker sagte, die Länder hätten ohnehin genügend Geld: Denn von den Abgaben, die für die Wohnbauförderung von Löhnen und Gehältern abgezogen werden, würden nur 37 Prozent tatsächlich auch für Wohnbau verwendet. "Der Bund könnte sagen, die Länder sollen die Gelder wie vorgesehen verwenden, aber stattdessen schiebt man ihnen noch mehr Geld rüber", begründete er das pinke Nein zu dem Paket.
Diesen Aussagen konterte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP): Es handle sich um ein "sehr ausgewogenes Paket", die Entlastung der Bevölkerung gehe weiter. Man habe dieses Paket auch geschnürt, weil die Baubranche im letzten Quartal 2023 um fast zehn Prozent eingebrochen sei. Ein Ziel sei daher auch die Stützung der Baukonjunktur" und die Sicherung des Einkommens von tausenden Familien", rund 350.000 Arbeitsplätze würden im Umfeld der Baubranchen betroffen sein.
Die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer betonte vor allem die Umweltaspekte des Pakets. Fixiert wurde, dass auf allen geförderten Neubauten auch ein Sonnenkraftwerk errichtet werden muss. Konkret können die Bundesländer die Fördermittel für den Neubau nur für Bauten vergeben, wenn auf dem Dach eine Photovoltaikanlage errichtet wird. Davon umfasst sind laut Regierungsangaben jene 780 Millionen Euro, die von der Bundesregierung an die Bundesländer zur Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus ausgeschüttet werden. Maurer sprach von einer "Photovoltaik-Pflicht". Auch verwies sie auf die vorgesehene Sanierung, mit der man 5.000 Wohnungen in Schuss bringe. Damit senke man die monatlichen Energiekosten und schütze gleichzeitig das Klima.
Weiters werden mit einer Änderung des Einkommenssteuergesetzes ökologische Neubauten und Sanierungen sowie der Umstieg auf umweltfreundliche Heizanlagen gefördert werden. Beispielsweise sollen Aufwendungen für thermisch-energetische Sanierungen bzw. für einen Heizkesseltausch befristet für zwei Jahre steuerlich begünstigt werden. Das betrifft etwa die Dämmung von Außenwänden, den Austausch von Fenstern, Dachbegrünungen, den Einbau einer Wärmepumpe oder einer Holzzentralheizung. Weiters werden auch Sanierungsmaßnahmen, die nach dem Umweltförderungsgesetz subventioniert werden, beschleunigt steuerlich abgesetzt werden können, um ökologisch ausgerichtete Nachverdichtungen zu begünstigen. Außerdem kann für Wohnneubauten, die zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden bzw. wurden und die definierten ökologischen Standards entsprechen, drei Jahre lang der dreifache AfA-Satz (Abschreibung für Abnutzung) angewendet werden.
Der gemeinnützige Wohnungssektor sieht das Wohnbaupaket der türkis-grünen Regierung an bürokratischen Hürden scheitern. Die zugesagten Förderungsmittel für den Neubau seien an Auflagen gebunden, die die Bundesländer teils nicht erfüllen könnten, monierte der Verein für Wohnbauförderung am Mittwoch. Damit drohe ein Teil der Bundesmittel nicht abgerufen werden zu können. Der ÖGB ortet Lücken beim Wohnbaupaket: "Probleme lösen oder leistbares Wohnen sicherstellen wird es nicht."
Insbesondere Oberösterreich und Wien seien durch die Förderregelungen benachteiligt, beklagte der Verein für Wohnbauförderung. Die Bestimmung, dass für die Förderung des Bundes die Vergleichszahl der durchschnittlich geförderten Einheiten der Jahre 2022 und 2023 herangezogen wird, benachteilige Oberösterreich, weil dort zu dieser Zeit überproportional viel gebaut wurde und es daher schwer werde, diese Bauleistung weiter zu steigern. Wien sei wiederum im Nachteil, weil dort deutlich mehr Miete als Wohnungseigentum gefördert werde. Somit werde sich die Bestimmung, dass die Mittel zur Hälfte für geförderte Miete und zur anderen Hälfte für gefördertes Wohnungseigentum zu verwenden ist, so auswirken, dass selbst bei Erfüllung aller anderen Kriterien die Mittel nicht zur Gänze ausgeschöpft werden könnten.
Der Verein für Wohnbauförderung erneuerte seine Forderung nach der Erhöhung der Wohnbaufördermittel auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts, einer zusätzlichen Bundesförderung von 1 Mrd. Euro pro Jahr und der Zweckwidmung der Einnahmen für Wohnbauförderung. Die aktuellen Maßnahmen seien "bestenfalls als Anfang einer Entwicklung zu sehen", die in der Zukunft fortgesetzt werden müsse.
Ähnlich sieht das der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB). "Das angekündigte Wohnbaupaket ist ein Anfang, hat aber viele Lücken", so ÖGB-Ökonomin Angela Pfister. "Es fehlt ein sinnvolles wohnungspolitisches Gesamtpaket, dass auch Bodenspekulation bekämpft und das Mietrecht reformiert." Aus Sicht der ÖGB-Ökonomin müssten Banken - angesichts der stark gestiegenen Kreditzinsen - verpflichtet werden, variable Kredite in fix verzinste umzuwandeln. Zudem brauche es eine Abschaffung von befristeten Mietverträgen und eine Aussetzung der Mieterhöhungen, solange die Inflation hoch ist. Auch die Möglichkeit einer Leerstandsabgabe müsse rasch umgesetzt werden.
Angenommen wurde auch eine Ermächtigung des Finanzministers, die Meidlinger Kaserne um 47,7 Mio. Euro an die Bundesimmobiliengesellschaft zu verkaufen. In weiterer Folge soll diese dann zum "Sicherheitszentrum Meidling" umgebaut werden.
In einer weiteren Debatte wurde vereinbart, dass die Grundbucheintragungsgebühr bis zu einer gewissen Höhe und etwaige Pfandrechtseintragungsgebühren in der gleichen Höhe vorübergehend entfallen. Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Wohnimmobilie selbst genutzt wird und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Gelten wird die Gebührenbefreiung nur für nach dem 31. März 2024 abgeschlossene Rechtsgeschäfte. Zudem soll sie bloß zwischen Juli 2024 und Juli 2026 - also für zwei Jahre befristet - beantragbar sein. Nicht davon erfasst sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Einzig die SPÖ stimmte dagegen. Dort empörte man sich, dass die Zwei-Millionen-Grenze, aber der keine Befreiung mehr besteht, zu hoch angesetzt sei und sich auch Reiche die Gebühr ersparten. Vergeblich beantragte man eine Senkung auf 750.000 Euro.
Weiters beschlossen wurde, diesmal gegen die Stimmen der NEOS, dass 60 Millionen Euro für den sogenannten "Wohnschirm" bereitgestellt werden, um "den kontinuierlich hohen Unterstützungsbedarf infolge der anhaltenden Teuerungswelle" zu decken. Dieser unterstützt Mieterinnen und Mieter, die aufgrund von Mietschulden von Wohnungsverlust und Delogierung bedroht sind. Auch bei Energiekostenrückständen können Unterstützungsleistungen gewährt werden.
(APA/Red)