Ab 2026 soll es an den öffentlichen Unis eine Psychotherapieausbildung geben. Damit soll das Studium günstiger und das Therapieangebot ausgebaut werden.
Die am Mittwoch im Ministerrat beschlossene Novelle des Psychotherapiegesetzes sieht bis zu 500 Master-Studienplätze pro Jahr vor. Nach Kritik in der Begutachtungsphase soll der direkte Einstieg in den Master nun mehr Professionen offenstehen, außerdem sollen Praktika in Kliniken und Reha-Einrichtungen verpflichtend sein.
Neue Wege in der Psychotherapieausbildung
Mit der Reform, die am Mittwoch im Parlament eingebracht und noch vor dem Sommer beschlossen werden soll, will die Regierung die derzeit bis zu 50.000 Euro teure Psychotherapieausbildung leichter zugänglich machen. Außerdem sollen dadurch mehr Menschen eine Therapie in Anspruch nehmen können. In den aktuellen krisenhaften Zeiten sei der Bedarf immerhin deutlich gestiegen, betonte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) im Foyer nach dem Ministerrat. Von den derzeit vorhandenen Psychotherapeuten könne nur knapp die Hälfte jener Menschen, die gerne eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen würden, betreut werden. Auch sei die Psychotherapie der letzte hochrangige und eigenverantwortlich tätige Gesundheitsberuf in Österreich ohne akademische Ausbildung, das Uni-Angebot sei damit auch Zeichen der Anerkennung.
Die geplante Reform sieht vor, dass die Psychotherapie-Ausbildung von den privaten außeruniversitären Ausbildungseinrichtungen an die öffentlichen Unis wandert. Anstelle des zweijährigen Propädeutikums und - je nach Fachrichtung - drei-bis sechsjährigen Fachspezifikums soll man nach einem fachlich passenden Bachelorstudium ein zweijähriges Masterstudium für Psychotherapie an den Unis abschließen. Dritter Ausbildungsteil ist eine postgraduelle psychotherapeutische Fachausbildung bei Psychotherapeutischen Fachgesellschaften, während der man schon unter Supervision therapeutisch arbeiten kann.
Kritikpunkte berücksichtigt: Mehr Zugangsmöglichkeiten und verpflichtende Praktika
In der Begutachtungsphase gab es von vielen Seiten Kritik daran, dass nur Absolventinnen und Absolventen von Studien wie Psychologie und Medizin direkt mit dem neuen Masterstudium beginnen dürfen sollen. Diese Liste wurde nun um Soziale Arbeit, Medizinisch-Technische Dienste und die diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege erweitert, so Rauch. Bei allen weiteren Studien überprüfe die Universität individuell, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden.
Auch auf Kritik aus der Medizin wurde im angepassten Entwurf eingegangen: In der dritten Ausbildungsphase, der methodenspezifischen Fachausbildung, sind nun Praktika nicht nur in der psychotherapeutischen Praxis, sondern auch an Institutionen wie Kliniken oder Reha-Einrichtungen Pflicht. "Das bedeutet, dass die Therapeutinnen und Therapeuten in der Ausbildung auch mit zahlreichen unterschiedlichen psychiatrischen Krankheitsbildern vertraut werden." Außerdem sollen Fachärztinnen und -ärzte für Psychiatrie bzw. mit einer Zusatzausbildung in psychotherapeutischer Medizin nur den dritten Ausbildungsabschnitt absolvieren müssen und damit ohne Master eine Approbation als Psychotherapeut erhalten.
Mögliche Ausweitung der Master-Studienplätze und lange Übergangsfristen
Eine Ausweitung der Master-Studienplätze, wie etwa vom Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) gefordert, wäre für Rauch zwar "logischerweise denkbar". Allerdings müsse sich eine nächste Regierung dafür wohl genau anschauen, wie das Angebot angenommen wird.
Für die Umstellung des Systems sind in der Novelle übrigens lange Übergangsfristen vorgesehen: Das Propädeutikum aus einer bestehenden Ausbildung kann noch bis Ende September 2030 abgeschlossen sein, das Fachspezifikum bis spätestens 2038.