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Pensionen: Seniorenrat für Anpassung für 2025 vor NR-Wahl

18-03-2024, 13:57

Der Seniorenrat strebt angesichts der bevorstehenden Wahlen zum Nationalrat eine frühzeitige Pensionsanpassung für das Jahr 2025 an.

Man habe bereits um ein Treffen zur Anpassung der Pensionen mit dem Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) gebeten, erklärten die Präsidenten des Seniorenrats, Peter Kostelka (dem SPÖ-nahen Pensionistenverband zugehörig) und Ingrid Korosec (vom ÖVP-Seniorenbund), während einer Pressekonferenz am Montag.

Seniorenrat: Gespräche über Anpassung von Pensionen für 2025 noch vor NR-Wahl nötig

In diesem Jahr sind die Pensionen aufgrund der starken Inflationsentwicklung um 9,7 Prozent angewachsen. Die bevorstehenden Nationalratswahlen im Herbst sowie der damit verbundene Wahlkampf machen Diskussionen über die anstehende Rentenanpassung schon jetzt erforderlich, erklärten Korosec und Kostelka. Sie insistierten darauf, dass die aktuelle Regierung noch eine Lösung erarbeiten müsse. Denn die Bildung einer neuen Regierung könne üblicherweise Monate in Anspruch nehmen. Bei einem erwarteten Wahltermin Ende September lägen die Inflationszahlen, die für die Rentenanpassung maßgeblich sind, schon beinahe zwei Monate vor.

Auch Maßnahmen zur Eröhung des faktischen Pensionsalters nötig

Es sei darüber hinaus erforderlich, das tatsächliche Pensionseintrittsalter anzuheben - etwa durch die Einrichtung altersgerechter Arbeitsplätze oder durch verstärkte Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Österreichs Herausforderung liege nicht beim gesetzlich festgelegten Pensionsalter, sondern beim tatsächlichen, äußerte Korosec. Lediglich 56,4 Prozent der Menschen im Alter von 55 bis 64 Jahren seien erwerbstätig, während der Durchschnitt der OECD bei 64,6 Prozent liege. Zudem müsse es attraktiver gestaltet werden, freiwillig länger zu arbeiten. Personen, die über das normale Pensionsalter hinaus tätig sind, können derzeit für bis zu drei Jahre einen Rentenzuschlag von maximal 5,1 Prozent erhalten - obwohl dieser Bonus vor kurzem angehoben wurde, sei eine weitere Erhöhung möglich, betonte Korosec.

Seniorenrat sieht Altersdiskriminierung durch Digitalisierung

Die Präsidenten des Seniorenrats sehen ihre Altersgruppe durch die Digitalisierung benachteiligt. Als Beispiel wurde von Korosec der Reparaturbonus genannt, der ausschließlich online beantragt werden kann. Kostelka kritisierte, dass Personen ohne Internetzugang nicht als Bürger zweiter Klasse behandelt werden sollten. Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) lehnte in einem Schreiben an den Seniorenrat die Forderung ab, dass solche Boni auch auf analogem Weg beantragt werden können. Als Reaktion darauf plant der Seniorenrat die Organisation eines runden Tisches mit Fachleuten, um sich mit der Diskriminierung älterer Menschen auseinanderzusetzen.

Erneute Forderung nach Abschaffung der Aliquotierung

Die Vertreter der älteren Generationen verlangen weiterhin, dass die aktuell ausgesetzte Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung abgeschafft wird. Diese Regelung führt dazu, dass die Höhe der Anpassung im ersten vollen Pensionsjahr davon abhängt, in welchem Monat der Ruhestand begonnen wurde - je später der Beginn im Jahr, desto niedriger die Erhöhung im nächsten Jahr. Nach einer Beschwerde unter anderem von der SPÖ und der FPÖ hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) diese Bestimmung im letzten Jahr als verfassungsgemäß eingestuft. Für das Jahr 2025 soll, falls erforderlich, die Schutzklausel beibehalten werden, so Korosec. Ziel ist es, einen Wertverlust für den aktuellen Pensionsjahrgang zu verhindern.

Seniorenrat auch für Pflegereform

Kostelka verlangt eine weitreichende Reform im Pflegebereich, die bislang fehlt. Sein Ziel ist es unter anderem, Pflege als Grundrecht in der Verfassung zu verankern. Zudem soll die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Fördermittel für die 24-Stunden-Pflege angehoben werden, die trotz anhaltender Inflation seit dem Jahr 2007 unverändert bei 2.500 Euro steht. Einen Bonus für pflegende Angehörige fordert er bereits bei Pflegegrad drei, nicht erst ab Pflegegrad vier.

(APA/Red)

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