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Wohnpaket vom Nationalrat auf den Weg gebracht

17-03-2024, 18:23

In das angekündigte Wohnpaket von der Regierung kommt Bewegung.

Erste Maßnahmen werden in der bevorstehenden Plenarwoche bereits auf den Weg gebracht, darunter Zweckzuschüsse für Wohnbaudarlehen der Länder. Dazu werden Grundbucheintragungsgebühr für Eigenheime und etwaige Pfandrechtseintragungsgebühren befristet gestrichen. Aufdotiert wird der Wohnschirm für Personen mit Unterstützungsbedarf.

"Aktuelle Stunde" am Mittwoch

Bevor es aber zu all dem kommt, ist Mittwoch Vormittag eine "Aktuelle Stunde" anberaumt, in der auf Wunsch der NEOS über Steuersenkungen gesprochen werden soll. Der zweite Tag wird dann mit einer "Fragestunde" mit Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) eröffnet.

Aus dem erweiterten Zuständigkeitsbereich der Ressortchefin gibt es in der Plenarwoche ohnehin einiges zu beschließen. So kommt es etwa zu einem Ende der von Anrainern seit vielen Jahren kritisierten verpflichtenden Nachtbeleuchtung von Windrädern. Ebenfalls auf der Tagesordnung finden sich neue Haftungsregeln für Schäden durch das Umfallen von Bäumen, mit denen unnötige Abholzungen verhindert werden sollen. Weiters geplant ist die Aufstockung des Reparaturbonus um immerhin 50 auf 133 Millionen Euro. Steuerliche Anreize sind für ökologische Neubauten, Sanierungen und Heizungstausch vorgesehen.

Wohnbaudarlehen ist eines der Vorzeigeprojekte

Eines der Vorzeigeprojekte im Wohnpaket betrifft die Wohnbaudarlehen. Dabei soll etwa den Ländern ermöglicht werden, zusätzliche Darlehen über die Bundesfinanzierungsagentur für Zwecke der Wohnbauförderung im Volumen von 500 Mio. Euro aufzunehmen, wobei die effektive Zinsbelastung der Länder durch Zuschüsse des Bundes bis zum Jahr 2028 auf 1,5 Prozent pro Jahr beschränkt werden soll.

Was den temporären Gebührenstopp betrifft, sollen die Abgabe für Grundbucheintragungen für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro und etwaige Pfandrechtseintragungsgebühren in der gleichen Höhe vorübergehend entfallen. Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Wohnimmobilie selbst genutzt wird und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Gelten wird die Befreiung für zwei Jahre nur für nach dem 31. März abgeschlossene Rechtsgeschäfte. Erbschaften und Schenkungen sind nicht umfasst.

Darüber hinaus sollen heuer zusätzlich 60 Millionen Euro für den sogenannten "Wohnschirm" bereit gestellt werden. Dieser unterstützt Mieterinnen und Mieter, die aufgrund von Mietschulden von Wohnungsverlust und Delogierung bedroht sind.

Novellierung des Denkmalschutzgesetzes ist ferner vorgesehen

Weiters auf der Agenda der Abgeordneten findet sich in der Plenarwoche beispielsweise das Vorhaben, den Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige auch auf das abgelaufene Jahr 2023 zu verlängern. Die Auszahlung soll im dritten Quartal des heurigen Jahres erfolgen. Ermächtigt wird der Finanzminister, die Meidlinger Kaserne an die Bundesimmobiliengesellschaft zu veräußern. Das Gelände soll dann zu einem Sicherheitszentrum umgestaltet werden, in dem besonders sensible Bereiche des Innenministeriums wie der Staatsschutz unterkommen sollen.

Ferner vorgesehen ist eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes, die die Rolle des Bundesdenkmalamts stärken soll und höhere Fördermittel bringt. Mit einer "besonderen Erhaltungspflicht" soll verhindert werden, dass Eigentümer von Baudenkmälern diese über lange Zeiträume verfallen lassen, um letztlich einen Abriss durchsetzen zu können.

Sollte einer Partei das Programm noch immer nicht dick genug sein, wären seitens der Opposition zunächst die Freiheitlichen am Zug, "Dringliche Anfrage oder Antrag" einzubringen.

(APA/Red)

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