Am Donnerstag ist Justizministerin Alma Zadić (Grüne) im Bundesrat auf Distanz zum Vorstoß ihres Koalitionspartners ÖVP für eine Senkung des Strafmündigkeitsalters gegangen.
Wie schon im Justizausschuss betonte sie, dass sich Österreich mit einer solchen Änderung in keine gute Gesellschaft unter den Staaten begeben würde. In den meisten westlichen Demokratien liege das entsprechende Alter ähnlich wie in Österreich, wo die Grenze bei 14 Jahren liegt.
Ein frühere Strafmündigkeit gebe es hingegen etwa in Brunei, dem Jemen, in Kuwait, Myanmar und Nigeria, wo sie bei sieben Jahre liege. Im Iran würden Mädchen ab neun Jahren strafmündig, Buben erst mit 15, so Zadić in Beantwortung einer Dringlichen Anfrage der FPÖ. In der Schweiz liege das formelle Alter zwar tatsächlich bei zehn Jahren, Geld- oder Freiheitsstrafen würden jedoch erst ab 15 verhängt. Davor gebe es dort pädagogische Reaktionen in multiprofessionellen Teams, die Kinder würden also nicht eingesperrt.
"Das ist in Österreich ja auch möglich", unterstrich die Ministerin und nahm die Bundesländer in die Pflicht, die seit 2020 die Kinder- und Jugendhilfe in ihre Kompetenz übernommen haben. Als vorbildlich nannte sie hier Oberösterreich und Wien, die bereits entsprechende Arbeitsgruppen eingesetzt hätten. Im Justizausschuss hatte die Ministerin kritisiert, dass oft zugewartet werde, bis Jugendliche 14 Jahre alt sind und der Strafjustiz übergeben werden können. Wenn ein Jugendlicher in Österreich ins Gefängnis müsse, hätte er "schon echt etwas verbrochen", es sei zu spät, erst hier anzusetzen, so die Justizministerin. Weiters wies sie darauf hin, dass Paragraf 199 im Strafgesetzbuch die Eltern in die Pflicht nehme.
Die Forderung nach einer Senkung hatte Bundeskanzler und ÖVP-Chef Karl Nehammer Anfang März erhoben, nachdem ein Missbrauchsfall an einer Zwölfjährigen mit gesamt 17 Tatverdächtigen bekannt geworden war. Schon damals hatten die Grünen vor "Anlassgesetzgebung" gewarnt.