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Männer versuchten Kinder ins Auto zu locken: Mehrere Vorfälle in Niederösterreich angezeigt

14-03-2024, 13:52

Via Facebook hat eine Mutter am Dienstagabend davon berichtet, dass ihre Tochter in Schönbühel im niederösterreichischen Bezirk Melk von einem fremden Mann in einem weißen Kastenwagen angesprochen worden sei. Er soll versucht haben, sie mit Süßigkeiten und Babykatzen ins Auto zu locken. Die Polizei Niederösterreich bestätigt eine entsprechende Anzeige auf Nachfrage von VIENNA.at.

"Zu Ihrer Anfrage wird bestätigt, dass der Vorfall in Schönbühel bei der Polizei angezeigt wurde. Von den zuständigen Polizeibediensteten wurden sofort nach der Anzeige die erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet. Bis dato konnten keine Zeugen des Vorfalles ausfindig gemacht werden. Bei derartigen Anzeigen werden die Schulen in dem Bereich verstärkt durch uniformierte als auch durch zivile Streifen überwacht", teilte die Polizei Niederösterreich am Donnerstag auf Anfrage von VIENNA.at zu Vorfall und Maßnahmen mit.

Weitere Anzeige zu ähnlichem Vorfall in Niederösterreich

In einem Kommentar unter dem Facebook-Posting heißt es, es sei vor kurzem auch im Bezirk Sankt Pölten-Land, nämlich in Karlstetten und Kasten, zu ähnlichen Vorfällen gekommen. Laut LPD Niederösterreich handelt es sich bei dem Vorfall in Karlstetten tatsächlich um ähnliche Gegebenheiten. Zum Ermittlungsstand heißt es von Pressesprecher Raimund Schwaigerlehner: "Zu dem Vorfall in Karlstetten wird mitgeteilt, dass es eine Anzeige gibt. Es wurden keine Zeugen und auch keine weiteren Hinweise erlangt. Obwohl es seit Jahren keine Kindesentführung in Österreich gegeben hat, werden diese Anzeige sehr ernst genommen und von den zuständigen Polizeibediensteten die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet."

Beim Vorfall in Kasten habe es sich um einen missglückten Scherz eines Jugendlichen gehandelt - der Sachverhalt sei damit geklärt worden.

Präventionstipps der Polizei Niederösterreich

Zur Vorbeugung:

  • Bringen Sie den Namen des Kindes NICHT von außen sichtbar an der Kleidung oder der Schultasche an. Das Ansprechen des Kindes mit dem Namen durch einen Fremden könnte zu einer Vertraulichkeit führen die nicht gegeben ist.
  • Ein Kind sollte immer den Schulweg gehen der mit den Eltern abgesprochen ist.
  • Erklären Sie Ihrem Kind, weshalb es wichtig ist, dass es immer den vereinbarten Schulweg geht und möglichst pünktlich zu Hause, in der Schule, im Hort etc. ist. Kinder lernen am Vorbild, daher sollten Sie ihm auch immer sagen, wohin Sie gehen, wie Sie erreicht werden können und an wen sich Ihr Kind wenden kann, falls Sie nicht da oder erreichbar sind. Lassen Sie Ihr Kind wiederholen, was Sie ihm gesagt haben, so können Sie überprüfen, ob es alles richtig verstanden hat.
  • Schicken Sie ihr Kind, wenn möglich, gemeinsam mit anderen Kindern zur Schule oder zum Spielplatz.
  • Schauen Sie sich gemeinsam mit ihren Kindern nach „Rettungsinseln“ um, zum Beispiel ein Geschäft, eine Arztpraxis, ein Lokal etc. wo sich Angestellte als Ansprechpartner befinden oder auch ein Mehrfamilienhaus wo es gegebenenfalls klingeln kann.
  • Ein Kind sollte wissen, dass es unter keinen Umständen zu fremden Personen ins Auto einsteigen darf. Weder um dem Autofahrer zu helfen, noch um zu Angehörigen gebracht zu werden oder weil angeblich jemand im Spital liegt, das Kind etwas angestellt hätte etc.
  • Stellen Sie klar, dass Sie Ihrem Kind immer sagen, wenn es von jemand anderem als Ihnen abgeholt wird. Sagen Sie, dass Sie NIEMALS Fremde schicken, um es abzuholen. Es besteht auch die Möglichkeit für den Notfall mit dem Kind ein „Codewort“ zu vereinbaren.
  • Kinder müssen lernen, dass es zu Fahrzeugen Abstand halten soll – so weit weg, dass es vom Autofenster aus nicht angefasst werden kann. Das Kind soll nie zu nahe ans Fahrzeug heran gehen, auch wenn jemand etwas fragen will. Sei es ein Mann oder eine Frau.
  • Kinder müssen auch lernen, dass sie eine Aufforderung oder den Zuruf einer unbekannten Person ignorieren und weitergehen dürfen. Erklären Sie ihrem Kind, dass es auf den Zuruf einer fremden Person nicht hören muss und dass es nicht unhöflich ist wenn es weitergeht.
  • Gut ist, wenn Kinder lernen, fremde Personen immer mit «Sie» anzureden. Damit bemerkt auch das Umfeld, dass das Kind die Person nicht kennt.
  • Das Kind sollte die Notrufnummer 133 kennen. Erklären sie Ihrem Kind, dass es ohne Geld oder auch ohne Guthaben vom Handy die Polizei rufen kann.
  • Vermitteln Sie ihrem Kind das Gefühl, dass es Ihnen alle Erlebnisse anvertrauen kann. Reagieren sie nicht mit schimpfen. Ihr Kind wird sich im Wiederholungsfall unter Umständen nicht erneut an sie wenden.

Im Akutfall:

  • Wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde, bemühen sie sich Ruhe zu bewahren. Vermitteln Sie dem Kind, dass es jetzt bei Ihnen sicher ist und loben sie es dafür, dass es sich direkt an sie gewendet hat.
  • Glauben sie dem Kind, hören sie seinen Schilderungen aufmerksam zu, ohne nachzubohren oder ihm Vorhaltungen zu machen.
  • Verständigen Sie sofort über Notruf 133 die Polizei, damit diese weitere Maßnahmen zeitnah durchführen kann.
  • Eine eigenständige Verbreitung des Vorfalles über Soziale Medien ist für die polizeiliche Arbeit nicht immer sehr hilfreich.

(Red.)

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