Die Klauseln dürfe der Veranstalter nun nicht mehr verwenden, betonen die Arbeitnehmervertreter mit Verweis auf Gerichtsentscheide des Oberlandesgerichts und des OGH. Konkret beziehen sich die Beanstandungen auf überhöhte Stornopauschalklauseln von 30 bis 85 Prozent, eine unzulässige Bearbeitungsgebühr von 35 Euro für Namensänderungen, wenn etwa eine andere Person als vorgesehen verreist ist und eine unrechtmäßige Entschädigungspauschale bei "No-Show". Wenn Maturanten die Reise trotz bestätigter Buchung nicht angetreten haben ("No Show") war laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Entschädigungspauschale in der Höhe von 85 Prozent des Gesamtpreises zu zahlen.