Entschieden wird, ob der 88-Jährige bedingt aus dem Maßnahmenvollzug kommt.
Entschieden wird, ob der 88-Jährige bedingt aus dem Maßnahmenvollzug kommt.
Die Entscheidung nach der Anhörung am 30. April wird wieder von einem Drei-Richterinnen-Senat getroffen, teilte der Sprecher mit. Auch die Sachverständige Adelheid Kastner, der 88-Jährige und seine Verteidigerin werden bei dem Termin im Verhandlungssaal der Justizanstalt Stein dabei sein.
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die nach einer Anhörung am 25. Jänner in Krems ausgesprochene bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug aufgehoben, wie am Montag mitgeteilt wurde. "Anders als das Gericht erster Instanz kam das OLG Wien zum Schluss, dass die notwendigen Tatsachen für eine Entscheidung über eine solche bedingte Entlassung noch nicht geklärt sind", hieß es. Im Rahmen einer Verfahrensergänzung erging der Auftrag, dass das jüngste psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Kastner aktualisiert werden müsse. Insbesondere sei der etwaige Wegfall der Gefährlichkeit bei Josef F. (der mittlerweile anders heißt) nochmals genau zu prüfen. Gehen dürfte es dabei auch um den Status der Demenzerkrankung des 88-Jährigen.
Die am 25. Jänner ausgesprochene Verlegung in den Normalvollzug war auf zehn Jahre bedingt. Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Gutachten von Kastner, das Josef F. u.a. aufgrund von Demenz attestiert, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Eine generelle bedingte Entlassung, die Verteidigerin Astrid Wagner weiterhin anstrebt, wurde aus spezialpräventiven Gründen abgelehnt.
Die Causa Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef F. hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt - eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der Angeklagte in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig gesprochen wurde Josef F. wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.
(APA/Red)