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Hohe Kosten bei Arbeitslosenversicherung durch "Hire and Fire"-Praxis

11-03-2024, 11:36

Arbeitnehmer bei Flauten kündigen und sie kurze Zeit später wieder einstellen: Das ist laut der Arbeiterkammer (AK) ist eine gängige Praxis von Unternehmen, um Geld zu sparen.

Der Arbeitslosenversicherung habe diese "Recall"-Praxis alleine im vergangenen Jahr bis zu 550 Mio. Euro an Kostenverursacht, kritisiert die Interessenvertretung. Vor allem von Baubetrieben, im Tourismus und von Arbeitskräfteüberlassern würden Beschäftigte häufig beim AMS "zwischengeparkt".

Grundlage der Arbeiterkammer-Berechnung ist eine Studie des Wifo

Grundlage der Arbeiterkammer-Berechnung ist eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts Wifo, die 2018 veröffentlicht wurde. Beleuchtet werden darin Unternehmen, die Arbeitnehmer kündigen und sie innerhalb eines Jahres wieder anheuern. Von der Arbeiterkammer wurde auf dieser Basis nun kalkuliert, welche Kosten für diese Personen bei der Arbeitslosenversicherung im Jahr 2023 angefallen sind. Bei den 550 Millionen handle es sich allerdings um eine konservative Rechnung, da nur das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe, nicht etwa administrative Kosten einbezogen wurden, erklärte Silvia Hofbauer von der Arbeiterkammer im Gespräch mit der APA.

2023 seien von solchen instabilen Arbeitsverhältnissen in Österreich gut 200.000 Personen betroffen gewesen, so Hofbauer weiter. Sie räumte zwar ein, dass sich in den Zahlen auch Effekte saisonaler Arbeitslosigkeit niederschlagen würden, in vielen Fällen seien die Zeitintervalle zwischen Kündigung und Wiedereinstellung jedoch wesentlich kürzer. Außerdem gebe es für die Betriebe genügend Modelle und Förderungen, um die Effekte von saisonaler Arbeitslosigkeit abzufedern.

AK: Betriebe sollen "Hire and Fire"-Praxis einstellen

Geht es nach der Arbeiterkammer, sollten die Betriebe ihre "Hire and Fire"-Praxis einstellen und in Zeiten, wo die Arbeitskraft nicht gebraucht wird, auf Qualifizierungsmaßnahmen setzen. Dies umso mehr, wenn wie aktuell über Arbeits- und Fachkräftemangel geklagt werde, findet Hofbauer. Und: "Man sollte nicht jedes unternehmerisches Risiko sofort auf die Allgemeinheit abwälzen."

Überlegenswert ist aus Sicht der Arbeiterkammer auch eine Art Kostenbeteiligungsmodell für Unternehmen. Nach ihrer Vorstellung zahlt ein Unternehmen dabei höhere Arbeitslosenbeiträge, wenn es mehr Arbeitslosigkeit verursacht. "Statt im Zuge einer Lohnnebenkosten-Kürzung über einen Kahlschlag bei der Arbeitslosenversicherung nachzudenken, sollten jene Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, die sich durch diese Praxis aus ihrer Verantwortung stehlen", sagte AK-Präsidentin Renate Anderl dazu.

(APA/Red)

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