350 Millionen Wahlberechtigte wählen von 6. bis 9. Juni ihre Volksvertreter im Europäischen Parlament. Alle wichtigen Fragen und Antworten dazu finden Sie hier.
Die Europäische Union wird oft kritisiert, dass sie Entscheidungen ohne Berücksichtigung der Bürger trifft. Dennoch ist das Europäische Parlament das weltweit erste und einzige direkt gewählte Parlament, das überstaatlich agiert. Vom 6. bis 9. Juni werden die Menschen in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bei der erneut dazu aufgefordert, ihre Volksvertreter auf europäischer Ebene zu wählen.
Worum geht es bei der EU-Wahl eigentlich?
Seit der ersten Direktwahl im Jahr 1979 findet alle fünf Jahre eine Wahl statt. In diesem Jahr entscheiden etwa 350 Millionen Wahlberechtigte über insgesamt 720 Abgeordnete. Kleine Staaten sind im Europäischen Parlament überproportional vertreten. Ein EU-Abgeordneter aus Malta repräsentiert beispielsweise ungefähr 86.000 Einwohner, während es bei einem deutschen Kollegen etwa zehnmal so viele sind. In Österreich haben alle Staatsbürger und EU-Bürger, die im Land leben, ab 16 Jahren das Recht, die 20 österreichischen EU-Abgeordneten zu wählen. An diesem Wahltag werden etwa 155.000 Personen im Alter von 16 und 17 Jahren wahlberechtigt sein, davon sind 14.400 in Österreich ansässige EU-Bürger.
Warum ist das Europäische Parlament wichtig?
Zusammen mit den Vertretern der EU-Staaten hat das EU-Parlament die Aufgabe, neue Gesetze zu gestalten und zu beschließen. Diese Gesetze betreffen verschiedene Lebensbereiche wie Umweltschutz (z.B. Nutzung von Glyphosat, EU Green Deal), Verbraucherrechte (Roaming-Gebühren), Verkehr (Maut), Kapital (Euro), Waren (Im- und Export) und Dienstleistungen (Entsenderichtlinie). Darüber hinaus ist das EU-Parlament für die Zustimmung und Entscheidung über das europäische Budget sowie die Verwendung der Mittel verantwortlich. Es wählt auch den Präsidenten und die Mitglieder der Europäischen Kommission, die dem Parlament Rechenschaft ablegen müssen. Das EU-Parlament kann die EU-Kommission auch dazu auffordern, innerhalb von zwölf Monaten einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Alle Dokumente des EU-Parlaments werden in den 24 Amtssprachen der EU veröffentlicht.
Welche politischen Parteien sitzen im Europäischen Parlament?
Im Europäischen Parlament gibt es derzeit sieben Fraktionen, die über das gesamte politische Spektrum verteilt sind. Um eine Fraktion zu bilden, müssen mindestens 23 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten gewählt worden sein. Die Abgeordneten können sich je nach ihrer politischen Ausrichtung im Nationalstaat einer Fraktion anschließen oder fraktionslos bleiben. Aufgrund der Vorteile, die mit einer Fraktionszugehörigkeit verbunden sind, sind derzeit alle österreichischen EU-Abgeordneten in Fraktionen organisiert. Die größte Fraktion im derzeitigen Parlament ist die konservative "Europäische Volkspartei" (EVP) mit 178 Mitgliedern (7 ÖVP). Danach folgen die "Progressive Allianz der Sozialdemokraten" (S&D) mit 140 Sitzen (5 SPÖ) und die liberale "Renew Europe" mit 102 Mitgliedern (1 NEOS). Die Fraktion "Grüne/Freie Europäische Allianz" hat 72 Abgeordnete (3 aus Österreich), die rechte Fraktion "Identität und Demokratie" (ID) hat 59 Abgeordnete (3 FPÖ). Die Fraktion der "Europäischen Konservativen und Reformer" (EKR) umfasst 68 Mitglieder und die kleinste Fraktion, die Linke, hat 37 Sitze. In keiner dieser Fraktionen sind österreichische Abgeordnete vertreten.
Wann und wo kommt das Europäische Parlament zusammen?
Der Sitz des EU-Parlaments befindet sich in Straßburg, Frankreich, wo regelmäßig Plenar- und Haushaltssitzungen abgehalten werden. Zusätzliche Plenarsitzungen und Ausschusstreffen finden in Brüssel, Belgien, statt. Diese beiden Standorte sind eng mit der Geschichte der EU verbunden und führen oft zu Diskussionen. Straßburg wird als Symbol für den Frieden zwischen Deutschland und Frankreich angesehen und wurde daher als Standort gewählt. In Brüssel befinden sich sowohl der Hauptsitz der EU als auch die NATO. Um eine enge Zusammenarbeit mit den anderen EU-Institutionen zu gewährleisten, hat das Europäische Parlament auch einen Arbeitsstandort in Brüssel. Ein dritter Standort des EU-Parlaments ist Luxemburg, wo sich das Generalsekretariat mit seinen Dienststellen befindet.