Der Hauptausschuss des Nationalrats hat in einer Sitzung am Mittwoch einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die den Termin für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni bestätigt.
Alle Fraktionen im Hautpausschuss stimmten einstimmig für den -Termin am 9.Juni. Zuvor hatte die Bundesregierung bereits vor zwei Wochen einen Vorschlag des Innenministers für diesen Termin vorgelegt. Die Zustimmung des Hauptausschusses war ebenfalls notwendig. Dies teilte die Parlamentskorrespondenz mit.
Ebenfalls fix ist damit der Stichtag am 26. März. An diesem Termin orientieren sich diverse Fristen wie die Eintragung in die Wählerevidenz oder das Sammeln von Unterstützungserklärungen für Parteien, die antreten wollen, und nicht im EU-Parlament oder Nationalrat sitzen. Auch die Wahlkampfkostenbegrenzung gilt ab diesem Tag.
Wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) im Hauptausschuss ausführte, werden am 9. Juni 2024 knapp 6,4 Mio. Menschen berechtigt sein, die österreichischen Mitglieder des EU-Parlaments zu wählen. Voraussichtlich würden darunter rund 61.000 Auslandsösterreicher und -österreicherinnen und 40.000 bis 45.000 nicht-österreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sein. Die EU-Wahl findet nicht überall am 9. Juni statt. Die Union ermöglicht einen Urnengang zwischen 6. und 9. Juni.