Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen entsprechenden Antrag als unbegründet abgewiesen, hieß es am Freitag in einer Aussendung. Ob der Untersuchungsgegenstand des Ausschusses an sich der Verfassung entspricht, prüfte der VfGH nicht.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen entsprechenden Antrag als unbegründet abgewiesen, hieß es am Freitag in einer Aussendung. Ob der Untersuchungsgegenstand des Ausschusses an sich der Verfassung entspricht, prüfte der VfGH nicht.
Abgeordnete von SPÖ und FPÖ wollten aus dem Justizministerium staatsanwaltliche Unterlagen bezüglich einstiger Ermittlungen rund um die (VP-nahe) Agentur Mediaselect für den U-Ausschuss, scheiterten aber an der Koalitionsmehrheit. SPÖ und FPÖ halten das für rechtswidrig, weil der gesamte Untersuchungsgegenstand dieses Ausschusses verfassungsrechtlichen Anforderungen widerspreche und noch dazu keine Begründung vorgelegt worden sei.
Der VfGH hatte nun eben zu prüfen, ob die Ausschussmehrheit ihren Beschluss ausreichend begründet hat, wonach das Verlangen von SPÖ und FPÖ auf die Akten aus dem Justizministerium in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehe. Die Begründung sei zwar nicht wie sonst üblich im Amtlichen Protokoll des U-Ausschusses enthalten, merkte das Höchstgericht an. "Aus der auszugsweisen Darstellung über die vertrauliche Ausschusssitzung ergibt sich jedoch, dass dieser sogenannte Bestreitungsbeschluss auf einem - mündlich vorgetragenen und näher begründeten - Antrag des ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger beruht", der VfGH gehe also davon aus, dass die Begründung des Beschlusses damit dokumentiert sei, hieß es.
ÖVP und Grüne hatten ihre Ablehnung damit begründet, dass SPÖ und FPÖ nicht nachvollziehbar dargelegt hätten, inwiefern die angeforderten Akten der Klärung des Untersuchungsgegenstandes dienen könnten. Dieser Begründung sei, befand der VfGH, nicht entgegenzutreten. Schließlich hätten SPÖ und FPÖ nicht näher dargelegt, inwieweit sich diese Akten auf Handlungen beziehen, die vom Untersuchungszeitraum (11. Jänner 2007 bis 7. Jänner 2020) erfasst sind.
Ob der Untersuchungsgegenstand des U-Ausschusses an sich den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht, hatte der VfGH in diesem Verfahren nicht zu prüfen, wurde in der Aussendung des Höchstgerichts festgehalten. Es sei gesetzlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen Nationalratsabgeordnete die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses bekämpfen können. Der VfGH sei "nicht befugt", dies in einem Verfahren zu prüfen, in dem es um die Frage geht, ob eine ergänzende Beweisanforderung in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand steht.
Die aktuelle Entscheidung der Höchstrichter könnte auch Auswirkung auf ein weiteres Verlangen haben, diesmal von der Volkspartei. Diese will Akten im Zusammenhang mit einer alten Korruptionsaffäre der Kärntner Freiheitlichen, wird aber vom Justizressort vertröstet. Gleiches gilt für Anliegen der NEOS in Sachen "Spesen-Affäre" der Wiener FPÖ. Gleich mehrmals verwies das Justizministerium in seiner abschlägigen Antwort auf die damals laufenden Prüfungen des Verfassungsgerichtshofes.
ÖVP-Fraktionsführer Hanger zeigte sich jedenfalls in einer Aussendung erfreut über die VfGH-Entscheidung, seien doch nunmehr "die rot-blauen Versuche, diese Untersuchung abzudrehen, (...) erwartungsgemäß gescheitert", wie er meinte. "Das durchschaubare Manöver der rot-blauen Allianz, einerseits das Regierungshandeln anderer Parteien in epischer Breite untersuchen zu wollen, sich gleichzeitig aber mittels Geschäftsordnungstricks vor der eigenen Verantwortung zu drücken, ist jedenfalls gescheitert."
Meri Disoski, Fraktionsführerin der Grünen, sah die Ablehnung durch ÖVP und Grüne bestätigt. "Unabhängig davon, welche Partei auch immer einen Untersuchungsausschuss einsetzt, gilt für uns Grüne: Wir stehen auf der Seite der Aufklärung", meinte sie in einer Stellungnahme an die APA.
"Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bringt leider weiterhin keine Klarheit darüber, ob der von der ÖVP ins Leben gerufene Untersuchungsausschuss überhaupt verfassungskonform ist", monierte hingegen SPÖ-Fraktionsführerin Eva-Maria Holzleitner. Diese grundlegende Frage werde somit in die Verantwortung der Ministerien verschoben, denn diese müssten nun selbst darüber entscheiden, ob sie Akten an einen potenziell verfassungswidrigen U-Ausschuss liefern.
Verärgert reagierte FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker, der dem Höchstgericht unterstellte, sich "nicht in der Lage" zu sehen, über die Verfassungskonformität von Untersuchungsausschüssen zu entscheiden. "Das Minderheitenrecht im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen ist damit schwer beschädigt und verkommt zu einem Instrument der Willkürherrschaft der Regierungsmehrheit." Die FPÖ werde in den nächsten Tagen intensiv beraten, wie man mit dem Ausschuss weiter umgehen wird.
NEOS-Fraktionsführer Yannick Shetty sah - noch ohne die VfGH-Entscheidung im Detail zu kennen - den von der ÖVP eingesetzten Untersuchungsausschuss "rechtlich auf sehr wackeligen Beinen". Betrachte man diverse Fehler im Verlangen, merke man, "da war auch nicht viel Hirnschmalz dabei", sagte er in einer Pressekonferenz, bei der er noch einmal den pinken Standpunkt zu den beiden Ausschüssen erläuterte: "Wir werden uns zu 100 Prozent der Aufklärung widmen, aber zu null Prozent der Schlammschlacht."
Kritik übte Shetty abermals daran, dass es überhaupt neue Untersuchungsausschüsse gebe. Stattdessen sollten aufgrund bisheriger Erfahrungen Reformen eingeleitet werden, etwa ein Verbot von Regierungsinseraten in parteinahen Medien und die Einführung eines unabhängigen Bundesstaatsanwalts. Dennoch werde man den Fokus nun im COFAG-Untersuchungsausschuss zunächst auf den Umgang der Finanzverwaltung mit Investor Rene Benko legen. Hierzu gebe es etwa "haarsträubende" Bericht aus dem Finanzamt Innsbruck. Auf Details wollte Shetty noch nicht eingehen.
(APA/Red)