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Privatjet-Flüge und Hotelübernachtungen erschlichen: Fast vier Jahre Haft

29-02-2024, 17:28

Weil er sich sieben Privatjet-Flüge und 28 Hotelübernachtungen um 90.000 Euro erschlichen hatte, ist am Donnerstag ein Mann (25) zu 47 Monaten Haft verurteilt worden. Er war voll geständig - bei insgesamt 17 weiteren Buchungen von Privatflügen war es beim Versuch geblieben. Der frühere BZÖ-Funktionär war der Anklage zufolge durch die Netflix-Serie "Inventing Anna" über die Trickbetrügerin Anna Sorkin inspiriert worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Sowohl die Staatsanwältin als auch die Verteidigerin des Mannes sprachen von Betrügereien im Zusammenhang mit der gehypten Serie. Doch vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer stellte sich rasch heraus: Mit der schillernden Trickbetrügerin, die sich in die New Yorker High Society einschmeichelte und über Jahre hinweg ein Jetset-Leben auf Pump führte, hatte das Wirken des 25-Jährigen herzlich wenig zu tun.

Festnahme am Flughafen Klagenfurt

Seine Masche: Dutzende Male buchte er Privatjets, unter anderem nach Nizza, Ibiza oder Chile. Dazu tätigte er eine Überweisung und fertigte einen Screenshot davon an, den er an den Jet-Vermieter schickte. Das Problem: Sein Konto war bei weitem nicht gedeckt, die Überweisung wurde rasch storniert. Sieben Mal gelang es ihm tatsächlich, die Flüge anzutreten - 17 Mal blieb es aber beim Versuch. Ein solcher Betrug führte auch zu seiner Festnahme am Flughafen Klagenfurt, just als er erneut ein mit Fake-Bestätigung gebuchtes Flugzeug besteigen wollte.

Wie kommt man auf die Idee - noch dazu bei zwei einschlägigen Vorstrafen wegen schweren Betruges? "Die zehn Gelegenheiten, als Sie so getan haben, als würden Sie Elektronik verkaufen und Geld kassiert haben - das kann man ja vielleicht nachvollziehen. Aber die Privatjetflüge?", fragte Richter Wassertheurer. "Ich wollte so tun, als wäre ich reich", erklärte der 25-Jährige. Schnell habe er erkannt, dass er sich ein Leben wie das der Reichen im Fernsehen nie erarbeiten würde können - mit seiner Werbeagentur, die nie den Betrieb aufgenommen hatte, oder als Kellner mit einem monatlichen Verdienst von 1.300 Euro. Dazu gekommen sei, dass er seine damalige Frau, die ihn erniedrigt habe, beeindrucken wollte.

Richter: "Und wie wäre es mit dem Bus oder mit dem Zug?"

Einmal stand ein Flug von Klagenfurt nach Stuttgart an - "das war ein Familienbesuch", gab der Kärntner an. "Und wie wäre es mit dem Bus oder mit dem Zug?", gab Richter Wassertheurer preiswertere Reisetipps. "Dazu hatte ich kein Geld", lieferte der 25-Jährige eine recht eigenwillige Erklärung. Eine solche hatte er auch für die Hotelübernachtungen: "Ich hatte da keine fixe Bleibe." Teilweise hatte er zwei Hotels gleichzeitig gebucht, um schnell umziehen zu können, wenn ihm die Polizei zu nahe kommt, von der er da schon gesucht wurde.

Wenn möglich sollte die Haft nicht allzu lange ausfallen, bat der 25-Jährige: "Wenn ich länger in Haft bin, kann ich den Schaden nicht so schnell zurückzahlen." "So traurig das auch ist", antwortete Richter Wassertheurer, "den können Sie wohl nur mit einem Lottosechser zurückzahlen. Bei einem Einkommen von zuletzt 1.300 Euro mit Sorgepflicht für ein Kind und null Praxis, obwohl Sie schon länger mit der Schule fertig sind."

Mildernde Umstände führte die Verteidigerin des Mannes ins Treffen. Die Geschehnisse aus der Serie hätten für ihn einen "spielerischen Reiz" dargestellt, das, was gezeigt wurde, in der Realität umzusetzen. Ihr Mandant leide unter einem "pathologischen Geltungsdrang", er genieße die Aufmerksamkeit und habe in Haft sogar ein Buch geschrieben.

Schöffensenat sprach Mann wegen gewerbsmäßig schweren Betruges schuldig

Der Schöffensenat sprach den Mann schließlich wegen gewerbsmäßig schweren Betruges schuldig. Zu den 40 Monaten unbedingter Haft kommen noch sieben Monate hinzu, die ihm bei einer vorherigen Verurteilung bedingt nachgesehen wurden. Neben den 90.000 Euro Schaden könnte die rein finanzielle Rechnung für den 25-Jährigen aber auch noch höher ausfallen. Denn einige Jet-Vermieter würden bis zu 100 Prozent Stornogebühren für nicht zustande gekommene Flüge in Rechnung stellen - in Summe 420.000 Euro.

Der Mann nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

(APA/Red)

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