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Flüchtlinge sollen mehr für Hilfstätigkeiten eingesetzt werden

29-02-2024, 15:22

Flüchtlinge sollen künftig auch für ausgelagerte Einheiten tätig werden können.

Personen in der Grundversorgung dürfen laut einem vorliegenden Entwurf des Innenministeriums an die Länder, über das zuerst der "Standard" berichtete, auch dann arbeiten, wenn Organisationen von einer Gebietskörperschaft oder einem Gemeindeverband maßgeblich beeinflusst werden oder es sich um NGOs handelt.

Tätigkeitsfeld für Flüchtlinge wird leicht ausgeweitet aber keine Verpflichtung

Bisher konnte ein solcher Einsatz nur durchgeführt werden, wenn er direkt von staatlichen Stellen oder Gemeinden beeinflusst wurde. Die Einsatzmöglichkeiten umfassen gemeinnützige Aufgaben wie die Pflege von Rasenflächen. Das Innenministerium nennt nun auch Tätigkeiten in Seniorenheimen sowie in Bibliotheken, Sportstätten und Friedhofsverwaltungen als Beispiele. Auch Obdachloseneinrichtungen und Behindertenwerkstätten werden erwähnt.

Verpflichtend sind diese Tätigkeiten nicht. Genau das hatte aber beispielsweise Oberösterreich gefordert. Nunmehr zeigt man sich in der Stellungnahme zu dem Entwurf mit der Neuregelung durch das Innenministerium zufrieden. Das Thema Verpflichtung wird nicht erwähnt.

(APA/Red)

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