Die 33-jährige Hauptangeklagte hat bisher teilweise gestanden, jedoch den ihr vorgeworfenen Mordversuch bestritten. Die mögliche Komplizin (40) wird beschuldigt, weiterhin Gewalt ausgeübt zu haben, was sie teilweise leugnet.
Die 33-jährige Hauptangeklagte hat bisher teilweise gestanden, jedoch den ihr vorgeworfenen Mordversuch bestritten. Die mögliche Komplizin (40) wird beschuldigt, weiterhin Gewalt ausgeübt zu haben, was sie teilweise leugnet.
Auf dem Programm steht am Donnerstag zunächst der Vortrag des psychiatrischen Gutachtens durch den Sachverständigen Peter Hofmann. Danach dürften die Schlussplädoyers und die Beratung der Geschworenen in Szene gehen. Die Mutter könnte im Fall einer Verurteilung wegen versuchten Mordes bis zu lebenslange Haft ausfassen. Die Strafdrohung für die mögliche Komplizin wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags- oder Bestimmungstäterin beträgt bis zu 15 Jahre.
(APA/Red)