Die Chatnachrichten von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wurden im Rahmen eines Aktenverlangens für den Untersuchungsausschuss zum Thema "rot-blauer Machtmissbrauch" freigegeben.
Die Chatnachrichten von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wurden im Rahmen eines Aktenverlangens für den Untersuchungsausschuss zum Thema "rot-blauer Machtmissbrauch" freigegeben.
Im April 2019 schrieb Strache, dass "Russland" um einen Gedankenaustausch mit jungen Beamten in Österreich ersuche. Er äußerte die Hoffnung, dass dies über die Verwaltungsakademie möglich sei. Der ehemalige Generalsekretär im Vizekanzleramt, Roland Weinert, antwortete daraufhin, dass er einen Anruf getätigt habe und: "Wird vorbereitet. Wir werden uns treffen".
Am 19. Dezember 2016 unterzeichnete die FPÖ einen "Freundschaftsvertrag" mit "Einiges Russland", der Partei von Wladimir Putin. Laut Angaben der FPÖ wurde dieser Vertrag mittlerweile gekündigt. Die FPÖ lehnte es ab, die Chats zu kommentieren. Während ihrer Zeit in der Bundesregierung gab es jedoch, laut Aussage der FPÖ auf Anfrage der APA, nur "die üblichen Beziehungen im Rahmen der Regierung" zwischen der Partei und Russland. Zum Beispiel wurde der Vertrag zwischen OMV und Gazprom in Anwesenheit von Präsident Putin und dem damaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) verlängert.
Im Jahr 2019 wurden die von der EU im Zuge der Krim-Annexion 2014 verhängten Sanktionen gegen Moskau weiterhin gültig. Trotzdem wurden die Beziehungen zwischen Österreich und Russland als sehr gut angesehen, was sich auch in mehreren hochrangigen bilateralen Treffen zeigte. Im "Freundschaftsvertrag" zwischen der FPÖ und der Putin-Partei wurden gemeinsame Beratungen und Informationsaustausch vereinbart, unter anderem zur Situation in Russland und Österreich, sowie zum Erfahrungsaustausch im Bereich Parteiaufbau und organisatorischer Arbeit. Es wurde auch beschlossen, dass Parteidelegationen regelmäßig auf verschiedenen Ebenen austauschen, Expertentreffen veranstalten und Kontakte auf regionaler Ebene aktiv entwickeln sollten. Es ist jedoch festgehalten, dass das Abkommen keinen rechtlich bindenden Charakter hat. Gemäß der Vereinbarung bleibt diese in Kraft, bis eine der beiden Seiten die Abmachung schriftlich kündigt.
(APA/Red)