Anfang Jänner hatten die 200 umsatzstärksten Unternehmen Österreichs 531 von 605 Geschäftsführer-Positionen mit Männern besetzt.
Bei den börsennotierten Unternehmen waren lediglich 26 von 223 Vorstandspositionen (11,7 Prozent) von Frauen besetzt. Diese Zahl wird von der AK Wien als zu gering angesehen, weshalb sie die Einführung eines gesetzlichen Mindestanteils von einem Drittel Frauen in börsennotierten Unternehmen mit drei oder mehr Vorstandsmitgliedern fordert.
Zehn der 69 Börsenunternehmen (14,5 Prozent) werden laut AK in Vorstand wie Aufsichtsrat als "all-male board" geführt. In den 20 ATX-Unternehmen sind demnach 11,8 Prozent Frauen in den Vorständen vertreten, nur in Luxemburg (7,0 Prozent) sind es im europäischen Vergleich noch weniger (EU-Schnitt: 22,2 Prozent). In Deutschland erreicht der Frauenanteil in der Vergleichsgruppe der DAX-Unternehmen rund 23,5 Prozent.
Wie die Erhebungen der AK Wien in den vergangenen mehr als 15 Jahren zeigen, sind Frauen in Aufsichtsratspositionen traditionell stärker als im Management vertreten. Die Geschlechterquote für den Aufsichtsrat habe diesen Trend weiter verstärkt: Der Frauenanteil in den quotenerfassten börsennotierten Unternehmen habe sich signifikant von 22,4 Prozent (Jänner 2018) auf 36,5 Prozent (Jänner 2024) gesteigert. In der Gruppe der quotengebundenen Unternehmen erreichen bzw. übertreffen beinahe drei Viertel (71,8 Prozent) den Frauenanteil von mindestens 30 Prozent im Aufsichtsrat, mehr als ein Drittel der Unternehmen liegt bei über 40 Prozent.
Zurückzuführen ist die Unterrepräsentanz von Frauen im Management nach Ansicht der AK Wien auf Vorurteile, Diskriminierung und Geschlechter-Stereotypisierung sowie die Ausrichtung von Karriereplänen auf traditionelle Geschlechterrollen.
Darum sollte der Gesetzgeber in einem ersten Schritt für börsennotierte Unternehmen einen Mindestanteil von Frauen vorsehen, fordert die AK: Künftig sollten ab drei Vorstandsmitgliedern mindestens 33 Prozent Frauen vertreten sein. Damit würde der Frauenanteil nach jetzigem Stand auf 23,8 Prozent und damit auf das Doppelte des aktuellen Niveaus angehoben werden und es würden mindestens 34 Spitzenpositionen für Frauen entstehen.
Der Erhöhung der Quote in den Aufsichtsratsgremien staatsnaher Unternehmen auf 40 Prozent, die 2020 beschlossen wurde, sollte eine rasche Zielvorgabe für Geschäftsführungen folgen, so die Forderung der AK. Aktuell liege dort der Frauenanteil bei 18,5 Prozent. In Geschäftsführungen mit zwei Personen sollte das Geschlechterverhältnis ausgewogen sein und ab drei Personen die Frauenquote mindestens 33 Prozent betragen.