Am Montag verurteilte das Landesgericht Eisenstadt einen 28-Jährigen zu einer 17-monatigen Haftstrafe. Der 28-Jährige soll im Jahr 2022 seine damals fünf Monate alte Tochter geschüttelt und geschlagen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Richterin Karin Lückl sprach den Familienvater wegen Quälens und Vernachlässigens einer unmündigen, jüngeren und wehrlosen Person, versuchter Nötigung, Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Betrugs und Unterschlagung schuldig. Seiner Tochter muss er 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Zu den 17 Monaten Haft kommen außerdem drei weitere Wochen dazu, die ihm bei einer vorangegangenen Haftstrafe bedingt nachgesehen wurden.
Vater soll Baby geschlagen und geschüttelt haben
Im Juli 2022 soll der Vater dem Baby innerhalb einer Stunde mehrmals mit der flachen Hand auf den Kopf und ins Gesicht geschlagen haben. Den Mund dürfte er ihm laut Anklage zugehalten, den Kopf mit einer Decke zugedeckt und den Säugling hochgehalten und am ganzen Körper geschüttelt haben. Dass das Mädchen nicht schwerer verletzt wurde, sei ein "unglaubliches Glück", betonte Lückl.
Mutter filmte Gewalt gegen Tochter
Festgehalten wurde der Vorfall von der Mutter des Babys, die ein verstecktes Handy mitfilmen ließ, während der Angeklagte mit dem Kind alleine war. Sie habe vermutet, dass irgendetwas in der Beziehung zwischen Vater und Tochter nicht stimme, weil das ansonsten ruhige Kind oft viel geschrien habe, wenn es mit dem 28-Jährigen alleine in einem Raum gewesen sei. Dieser habe sich generell wenig um das Baby gekümmert und eigentlich nur mit der zweiten, etwas älteren Tochter Zeit verbracht.
Vater gestandt vor Gericht Gewalt gegen Baby
Der Vater gestand vor Gericht, den Säugling geschlagen und geschüttelt zu haben. Er sei mit seiner Lebenssituation überfordert gewesen. Am Tag des Vorfalls habe er sich alleine mit einem gebrochenen Knöchel um die beiden Töchter gekümmert und nicht mehr weitergewusst. Im Video sei aber zu sehen, dass das Kind relativ ruhig gewesen sei und neben ihm geschlafen habe, warf die Richterin ein. "Es war eine Kurzschlussreaktion", meinte der Angeklagte. Diese tue ihm auch sehr leid.
Gewalt gegen Mutter vor Gericht bestritten
Dass er seine Partnerin geschlagen und sie und die Kinder bedroht habe, bestritt er - ebenso einen Bestellbetrug. So soll der Mann zwei Trampoline samt Zubehör und zwei Basketballkörbe bestellt haben, obwohl er bereits verschuldet gewesen sei und diese nicht bezahlen konnte. Eines der Trampoline habe er in weiterer Folge online verkauft. Das Geld, das sie gehabt hätten, habe der 28-Jährige meist verspielt, erzählte die Mutter der Kinder. Die jüngere Tochter sei nach dem Vorfall für einige Monate sehr schreckhaft gewesen. Mittlerweile gehe es ihr aber wieder gut.
Hilfe für Opfer von Gewalt
In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133.