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Kritik vom Rechnungshof an Untersuchungsstelle für zivile Luftfahrt

23-02-2024, 12:27

Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes, zuständig für Unfalluntersuchungen in der Zivilluftfahrt, im Schienen- und Schiffsverkehr sowie bei Seilbahnen, wurde in einem Bericht des Rechnungshofs kritisiert.

Die Sicherheitsuntersuchungsstelle überprüft Unfälle und schwere Störungen in der Zivilluftfahrt sowie in den Bereichen Schiene, Schifffahrt und Seilbahnen. Zweck der Sicherheitsuntersuchungen ist die Klärung der Unfall- und Störungsursachen, um Empfehlungen auszuarbeiten, wie solche Vorfälle künftig vermieden werden könnten. Die Klärung von Schuld- oder Haftungsfragen ist ausdrücklich nicht Ziel der Untersuchungen.

Rechnungshof ortet Spannungsfeld bei Untersuchungsstelle für zivile Luftfahrt

Der Rechnungshof ortete in seinem Bericht "Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes" bei der Einrichtung ein gewisses Spannungsfeld: Die Untersuchungsbehörde ist eine nachgeordnete Dienststelle des Klimaschutzministeriums und kann in einigen Bereichen, etwa Personal, Ausbildung oder Budget, nicht völlig unabhängig agieren. Ihre Unabhängigkeit ist jedoch im Unfalluntersuchungsgesetz festgeschrieben. "Es gab zwar Überlegungen, die Sicherheitsuntersuchungsstelle zu reorganisieren, das Klimaschutzministerium räumte dem jedoch bisher keine Priorität ein", schrieb der Rechnungshof.

Qualifikation der Beauftragten noch nicht ausreichend und Untersuchungen dauern zu lange

In seinem Bericht ortete der Rechnungshof noch einige Herausforderungen. Dazu zähle etwa, dass die Qualifikation der Untersuchungsbeauftragten "großteils noch nicht ausreichte, um ohne Zukauf von externem Fachwissen qualitativ hochwertige Untersuchungen durchzuführen". Dies ergab auch eine interne Evaluierung der Sicherheitsuntersuchungsstelle im Jahr 2020.

Bei der zu langen Dauer der Untersuchungen stellte der Rechnungshof eine Verbesserung fest: Die durchschnittliche Untersuchungsdauer, etwa im Fachbereich Zivilluftfahrt, konnte ab dem Jahr 2017 von 27 auf 15 Monate verkürzt werden. Sie lag aber nach wie vor über dem Zielwert von zwölf Monaten. "Die endgültigen Untersuchungsberichte der Sicherheitsuntersuchungsstelle sollten so rasch wie möglich und nicht später als zwölf Monate nach dem Vorfall veröffentlicht werden", so der Rechnungshof.

Ausbildungsoffensive bei Untersuchungsstelle für zivile Luftfahrt für Rechnungshof "zweckmäßig"

Im Untersuchungszeitraum von 2017 bis 2022 leitete die Sicherheitsuntersuchungsstelle bei 59 Vorfällen eine Untersuchung ein. Zusätzlich hatte sie rund 120 Altfälle aus den Jahren 1999 bis 2016 abzuarbeiten. Dieser Rückstau ergab sich unter anderem aus Personalengpässen und Verlust von Daten.

Um die Qualifikation der Beauftragten zu heben, stufte der Rechnungshof "eine hochwertige und fachlich fundierte Ausbildung für die Tätigkeit der Untersuchungsbeauftragten der Sicherheitsuntersuchungsstelle als essenziell ein". Er erachtet die ab 2018 eingeleitete Ausbildungsoffensive als "zweckmäßig".

(APA/Red)

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