Aktuell gibt es praktische Beispiele, in denen eine einzige Person innerhalb einer Zulassungsfrist bis zu 28 Anträge stellt, wie es in Gutachten zur Überarbeitung des Hochschulgesetzes heißt.
Aktuell gibt es praktische Beispiele, in denen eine einzige Person innerhalb einer Zulassungsfrist bis zu 28 Anträge stellt, wie es in Gutachten zur Überarbeitung des Hochschulgesetzes heißt.
Dies führt dazu, dass die Studienverwaltung des Netzwerks Studium an ihre Grenzen stößt. In dem Netzwerk sind Fachleute aus den Abteilungen der Universitäten vereint, die unter anderem für die Studienzulassung zuständig sind. Es wird argumentiert, dass die steigende Digitalisierung und Vereinfachung der Verfahren erst ermöglichen, dass eine große Anzahl von Anträgen effizient bearbeitet werden kann.
Die Universität Wien teilt die gleiche Ansicht. Inzwischen stellen viele Bewerber Anträge für eine Vielzahl von Studiengängen, was einerseits auf eine "wenig fokussierte Studienwahl" hinweist und andererseits zu einem enormen Verwaltungsaufwand führt. Im Durchschnitt werden pro Bewerbungsfrist und Person drei Zulassungsanträge gestellt. Der bisherige Rekord liegt bei 28 Anträgen eines einzelnen Bewerbers innerhalb einer Zulassungsfrist. Aus diesem Grund schlagen das Netzwerk und die Universität Wien eine Regelung vor, nach der das Rektorat einer Universität die Anzahl der möglichen Zulassungsanträge pro Person und Frist begrenzen können sollte.
"Dringend erforderlich" sei auch eine Regelung bezüglich der Vollständigkeit von Anträgen, so das Netzwerk. Hintergrund sind dabei die vielen Zulassungsanträge von Studienwerbern aus Drittstaaten. Ebenso die Uni Wien, deren Stellungnahme auch von der Universitätenkonferenz (uniko) unterstützt wird: "Auf Grund der stark steigenden Anträge auf Studienzulassung aus Drittstaaten und der mangelnden Qualität der vorgelegten Nachweise besteht das Risiko, dass Anträge nicht ordnungsgemäß erledigt werden können." Durch unvollständige Anträge würden die Verfahren verzögert, was wiederum auch für andere Studienwerber längere Wartezeiten bedeute.
Deshalb soll eine mittlerweile abgeschaffte Regelung wieder eingeführt werden, wonach Anträge bis Ende der dafür vorgesehenen Frist vollständig einlangen müssen. Tun sie dies nicht, sollte ein unvollständiger Antrag sofort und ohne Mängelbehebungsauftrag zurückgewiesen werden können. Für die Zulassungswerber würde dies bedeuten, dass sie erst in der nächsten Zulassungsfrist einen neuen (vollständigen) Antrag stellen können.
Zur Untermauerung legt die Uni Zahlen vor: Im Jahr 2023 seien 17.151 Anträge auf Zulassung von Personen aus Drittstaaten gestellt worden. Knapp 7.300 waren formal unvollständig - auch im Verbesserungsverfahren wurden zwei Drittel davon zurückgewiesen. Insgesamt haben von den mehr als 17.000 Anträgen nur knapp 3.000 tatsächlich ein ordentliches Studium begonnen bzw. den Vorstudienlehrgang besucht.
(APA/Red)