Dies werde erst der Fall sein, wenn ein Verfahren gegen den Mann im Nachbarland wegen des Mitführens einer Schusswaffe abgeschlossen sei, sagte Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft am Donnerstag am Rande eines Pressegesprächs zur APA.
Dies werde erst der Fall sein, wenn ein Verfahren gegen den Mann im Nachbarland wegen des Mitführens einer Schusswaffe abgeschlossen sei, sagte Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft am Donnerstag am Rande eines Pressegesprächs zur APA.
Seitens der Behörde in Wiener Neustadt liegt ein europäischer Haftbefehl vor. Damit ist auch das Begehren zur Auslieferung gegeben. Bis es so weit ist, dürfte es jedoch noch dauern. Es könnte sein, dass der Mann, ein zum Tatzeitpunkt vor fünf Monaten 42-jähriger türkischer Staatsbürger, eine mögliche Strafe wegen des Mitführens der mutmaßlichen Tatwaffe aus Wiener Neustadt in Ungarn absitzen müsse, erklärte Habitzl.
Eine geplante Befragung des Verdächtigen im Nachbarland durch Beamte des Landeskriminalamts Niederösterreich im Dezember sei entfallen. Der Anwalt des Verdächtigen habe mitgeteilt, dass sein Mandant nicht aussagen werde.
Dem türkischen Staatsbürger wird zur Last gelegt, am 24. September gegen 0.30 Uhr einen 34 Jahre alten Landsmann auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums mit Kinobetrieb in der Wiener Neustädter Stadionstraße erschossen zu haben. Das Opfer wurde dreimal aus einer Faustfeuerwaffe getroffen. Die Festnahme des mutmaßlichen Täters erfolgte mehrere Stunden später in Röszke an der ungarisch-serbischen Grenze. Dabei wurde auch die mutmaßliche Tatwaffe sichergestellt.
(APA/Red)