Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat die Ermittlungen zum Absturz eines Heißluftballons in der Buckligen Welt in Niederösterreich eingestellt.
Im November 2022 waren bei dem Heißluftballon-Absturz zwei Personen schwer und sieben leicht verletzt worden. Die Entscheidung wurde nach einem Bericht des Verkehrsministeriums im letzten Jahr getroffen und von Behördensprecher Erich Habitzl bestätigt. Diese Informationen wurden in einem "Kurier"-Onlinebericht veröffentlicht.
Ursprünglich waren die Ermittlungen gegen den 47 Jahre alten Ballonfahrer wegen grob fahrlässiger Körperverletzung im Frühjahr 2023 eingestellt worden. In den bis dahin vorliegenden Expertisen wurde der Absturz vom 12. November 2022 im Wesentlichen auf die Wetterlage zurückgeführt. Es habe starker Bodenwind geherrscht, dieser sei aus den entsprechenden Daten aber nicht ablesbar gewesen. Der Ballon sei abgetrieben, sodass ein Unfall nicht verhindert werden habe können, lautete der Tenor.
Grundlage für die neuen Ermittlungsschritte war dann der Abschlussbericht des Verkehrsministeriums, der Versäumnisse des Ballonfahrers ortete. Laut Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ist dem 47-Jährigen aber kein schuldhaftes Verhalten anzulasten. Thematisiert wurden u.a. mangelnde Sicherheitsmaßnahmen. Nach Angaben von Habitzl fehlte es letztlich insbesondere am Kausalitätszusammenhang zwischen den nicht angelegten Sicherheitsgurten und den Verletzungen der Insassen. Das habe ein ergänzendes Sachverständigen-Gutachten ergeben.