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Kurz-Prozess: Urteile sollen am Freitag fallen

22-02-2024, 12:09

Im Prozess gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Mitangeklagten Bernhard Bonelli sollen am Freitag die Urteile fallen.

Das dürfte aber nur ein Zwischenschritt im Verfahren sein - je nach Ausgang stehen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Rechtsmittel offen. Da das Verfahren am Straflandesgericht von einem Einzelrichter geführt wurde, sind die Rechtsmittelmöglichkeiten umfangreich - berufen werden kann wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe.

Kurz-Prozess: Einzelrichter entscheidet

In der Strafprozessordnung ist festgelegt, dass bei allen mit mehr als einem und höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Verbrechen und Vergehen (darunter fällt die falsche Beweisaussage) ein Einzelrichter entscheidet. Berufungen wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe gehen dann an das übergeordnete Oberlandesgericht (OLG) - in diesem Fall dann ein Drei-Richter Senat am OLG Wien.

Da eben im Einzelrichterverfahren nur ein einziger Richter entscheidet, sind auch die Rechtsmittelmöglichkeiten umfangreicher als bei sogenannten "kollegialgerichtlichen" Urteilen (Schöffen- oder Geschworenengerichte). So können Entscheidungen nicht nur wegen Nichtigkeit bzw. die Strafhöhe bekämpft werden, sondern auch eine sogenannte Berufung wegen Schuld erhoben werden.

Urteile im Kurz-Prozess am Freitag erwartet

Während eine Berufung wegen Nichtigkeit primär formale Verfahrensfehler bekämpft (z.B. die falsche Anwendung eines Gesetzes, die Einhaltung von Verfahrensvorschriften, die Abweisung eines Beweisantrags oder die vollständige Feststellung aller relevanter Tatsachen), richtet sich die Berufung wegen Strafe gegen die konkrete Strafhöhe. Ganz anders die Berufung wegen Schuld: Sie bekämpft die Beweiswürdigung des Richters - also etwa, dass er dem einen Zeugen nicht und dem anderen schon geglaubt hat.

Angemeldet werden muss ein Rechtsmittel übrigens innerhalb von drei Tagen. Anschließend muss es außerdem vier Wochen nach Zustellung des schriftlichen Urteils auch schriftlich eingebracht werden.

(APA/Red)

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