Im Fall der tödlichen Hundeattacke auf eine Joggerin in Naarn in Oberösterreich Anfang Oktober 2023 hat die Staatsanwaltschaft Linz Strafantrag wegen grob fahrlässiger Tötung gegen die Halterin eingebracht. Die Verhandlung findet am 7. März statt.
Am 2. Oktober war die Frau beim Joggen von - so die ursprüngliche Annahme - einem American Staffordshire Terrier angefallen worden. Die Halterin war mit dem Rüden sowie zwei weiteren Hündinnen aus der Zucht Gassi, als sie plötzlich von dem männlichen Tier niedergerissen wurde. Als die 37-Jährige wieder aufblickte, sah sie, dass alle drei Hunde bei der 60-jährigen Sportlerin waren.
Den Angriff habe die Halterin nicht mehr abwehren können, so die Staatsanwaltschaftssprecherin. Die Joggerin wurde tot gebissen. Wie ein DNA-Abgleich zeigte, dürften tatsächlich alle Tiere die 60-Jährige, die auf einem Feldweg wohl von hinten angelaufen kam, angegangen sein.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die inzwischen 38-jährige Frau keine "ausreichende Kontrolle" über ihre Hunde gehabt habe und sie auch körperlich nicht in der Lage gewesen sei, die Tiere vom Opfer wegzubringen.
Der Fall soll am 7. März am Landesgericht Linz verhandelt werden. Daher wurde Strafantrag wegen grob fahrlässiger Tötung gestellt. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft. Die Halterin habe bisher im wesentlichen den Tathergang bestätigt, stelle jedoch in Abrede mit den drei Hunden überfordert gewesen zu sein.