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Regierung einigt sich auf neues Biogas-Gesetz

21-02-2024, 12:53

Die Regierung hat endlich das geplante Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) verabschiedet, nachdem es monatelang verzögert wurde. Am Mittwoch wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf vom Ministerrat genehmigt.

Das Ziel des neuen Biogas-Gesetzes besteht darin, Gasversorger dazu zu verpflichten, Erdgas schrittweise durch Biogas zu ersetzen, wobei die genauen Quoten festgelegt werden sollen. Für die Verabschiedung im Nationalrat benötigte die türkis-grüne Regierung eine Zweidrittelmehrheit und somit die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ.

Suche nach Zweidrittel-Mehrheit für neues Biogas-Gesetz

Die Evaluierung des EGG-Entwurfs wurde Ende März abgeschlossen, die Verhandlungen zwischen der ÖVP und den Grünen zogen sich jedoch noch weiter hin. Die Regierungsvorlage wird nun dem Parlament vorgelegt, wo nach Mehrheiten für die Zweidrittelmaterie gesucht wird. Die Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) äußerte nach dem Ministerrat die Hoffnung auf zügige Verhandlungen. Dies sei schließlich ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende.

Österreich strebe an, sich von verschmutzenden fossilen Brennstoffen und von Erpressbarkeit zu befreien. Die Eigenproduktion könne niemandem genommen werden - anstelle eines Gaskraftwerks in der Nähe des Kremls setze man auf ein Kraftwerk in der Nähe eines Misthaufens. Angesichts des gestiegenen Anteils an russischem Gas fordert Gewessler eine gesetzliche Verpflichtung zur Diversifizierung. Derzeit wird an einer entsprechenden Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes gearbeitet.

Neues Gesetz soll für Ausbau der Biogas-Versorgung sorgen

Auch Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) war von der Einigung angetan. Er sieht eine "Win-Win-Situation". Man wolle mit der Novelle auch der Biogas-Förderung "Flügel verleihen". Diese sei ein Schlüssel für die Energiewende in Österreich. Biogas sei klimaneutral und die Rohstoffe könnten Österreich nie ausgehen. Letztlich handle es sich auch um einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft.

Ziel des Vorhabens ist laut Regierungsangaben der Ausbau der heimischen Biogasproduktion. Ab 2030 sollen dann jährlich mindestens 7,5 Terawattstunden "Grünes Gas" in das Gasnetz eingespeist werden. Versorger müssen sicherstellen, dass sie die Kunden ab dann mit mindestens 9,75 Prozent grünem Gas beliefern (2024 beträgt der Anteil 0,35 Prozent). Gegenüber dem Stand heute bedeutet das mehr als eine Verfünzigfachung der heimischen Biomethanproduktion (0,14 TWh auf dann 7,5 TWh). Für die Jahre 2024 bis 2030 ist dabei ein stufenweiser Anstieg mit fixen Prozentvorgaben pro Jahr vorgesehen.

Bis 2040 Gasversorgung zu 100 Prozent aus Biogas

Neben dem Schutz des Klimas - laut Regierung wird durch das Erneuerbares-Gas-Gesetz bis 2030 4,2 Millionen Tonnen klimaschädliches CO2 gespart werden - soll das Gesetz auch die österreichische Energieunabhängigkeit stärken. "Denn heimisches Biomethan kann direkt russisches Erdgas ersetzen und verringert so die Abhängigkeit", heißt es in den Regierungsunterlagen.

Bis 2040 soll der heimische Gasverbrauch dann vollständig durch Biogas gedeckt werden. Eingesetzt werden soll dieses vorrangig in jenen Bereichen, für die es keine anderen Lösungen gibt, vor allem in der Industrie. Die Erzeugung von "Biogas" erfolgt durch die Verwertung von Holzresten, landwirtschaftlichen Abfällen oder Biomüll. Bei dem gesamten Prozess wird laut Regierung gleich viel klimaschädliches CO2 gebunden, wie bei der Verbrennung erzeugt wird.

Strafzahlungen bei Nicht-Erfüllung gesenkt

Gegenüber dem Begutachtungsentwurf gesenkt wurden die Strafzahlungen bei Nichterfüllung der Quoten, an denen sich die Gasbranche gestoßen hatte. Die Sanktionen sehen vor, dass Versorger pro fehlende Kilowattstunde 15 Cent als Ausgleichsbeitrag an die EGG-Abwicklungsstelle zahlen müssen (im Entwurf waren noch 18 Cent ab 2025 vorgesehen). Diese Einnahmen sollen dann als Fördermittel für die Errichtung von Biogasanlagen und Anlagen zur Produktion von erneuerbarem Wasserstoff verwendet werden. Für die ersten Biomethananlagen gibt es zudem ein befristetes Sicherheitsnetz: Dieses soll garantieren, dass die produzierten Mengen auch abgenommen werden.

(APA/Red)

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