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Pendler aufgepasst: Bis zu 1.200 Euro vom Finanzamt zurückholen

21-02-2024, 10:55

Mit der neuen App "Taxefy" ist es möglich, innerhalb weniger Minuten den Steuerausgleich einzureichen und bis zu 1.200 Euro vom Finanzamt zurückzubekommen, wie Finanz.at berichtet.

Das Autofahren ist seit Beginn des neuen Jahres wieder teurer geworden, da die CO2-Steuern und die KFZ-Steuern erhöht wurden. gibt es jedoch für Arbeitnehmer in verschiedenen Bundesländern Entlastungen durch Pendlerbeihilfen und -zuschüsse.

Unterschiede bei Pendlerbeihilfen und -zuschüssen in Bundesländern

Pendler profitieren laut Finanz.at in diesem Jahr besonders von der erhöhten Pendlerpauschale. In Niederösterreich wird die NÖ Pendlerhilfe für das vergangene Kalenderjahr ausbezahlt. Voraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich und eine Wegstrecke von mindestens 25 km (einfache Wegstrecke) zur Arbeit. Die Einkommensgrenzen liegen bei 2.000 Euro für Alleinstehende, 3.600 Euro für Alleinerziehende und kinderlose Lebensgemeinschaften und 4.400 Euro für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 800 Euro. Die Beihilfe beträgt bis zu 1.000 Euro jährlich und wird abhängig von der Entfernung zur Arbeit berechnet. Bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es einen Öko-Bonus von 20 Prozent. Der Antrag kann online bis Ende Oktober 2024 gestellt werden.

Auch in der Steiermark wird die Pendlerbeihilfe rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr (2023) ausbezahlt. Laut Finanz.at wurden durchschnittlich 120 Euro pro Person als Beihilfe ausgezahlt. Der Antrag kann direkt online gestellt werden. Im Burgenland gibt es ebenfalls einen Fahrtkostenzuschuss von bis zu 850 Euro für Pendler mit einem Hauptwohnsitz im Burgenland und einer Wegstrecke von mindestens 20 km zur Arbeit. Die maximale Einkommensgrenze liegt bei 3.697 Euro pro Monat, bei Alleinerziehenden wird diese um 10 Prozent pro Kind angehoben.

Beihilfen rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr

In Oberösterreich müssen die Voraussetzungen ähnlich wie in den anderen Bundesländern erfüllt sein, um die Pendlerbeihilfe zu erhalten. Die einfache Wegstrecke zur Arbeit muss mindestens 25 Kilometer betragen, der Hauptwohnsitz muss in Oberösterreich gemeldet sein und das Jahreseinkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Die Höhe der Beihilfe liegt bei 218 Euro ab 25 km, 306 Euro ab 50 km und 421 Euro ab 75 km pro Jahr. Der Antrag kann bis Jahresende online gestellt werden.

Auch in Kärnten wird die Pendlerbeihilfe für das vergangene Jahr rückwirkend ausbezahlt. Der Antrag kann voraussichtlich ab Mitte Februar 2024 gestellt werden.

Die Höhe der erhöhten Pendlerpauschale kann mit dem  auf Finanz.at berechnet werden.

(Red)

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