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"Blaue Regierungsbande"-Sager: ORF-Berufung von OLG Wien abgewiesen

21-02-2024, 08:24

Der FPÖ-Parteivorsitzende Herbert Kickl hat erneut einen Rechtsstreit gegen den ORF wegen der Verwendung des Ausdrucks "blaue Regierungsbande" gewonnen.

Der Ausdruck "Blaue Regierungsbande" wurde in einem Beitrag des "ZiB-Magazins" im Mai 2022 mit dem Titel "Ministerkarussell dreht sich weiter" verwendet. Bereits im letzten Herbst entschied das Handelsgericht zugunsten der FPÖ. Nun hat auch das Oberlandesgericht Wien zugunsten der Partei entschieden, wie von der APA berichtet.

"Blaue Regierungsbande"-Sager: ORF verwies auf Recht auf freie Meinungsäußerung

Der ORF hat Berufung gegen die Entscheidung des Handelsgerichts eingelegt. Der öffentlich-rechtliche Sender argumentierte, dass Kickl nicht persönlich angesprochen wurde, sondern nur die anderen Mitglieder der früheren Bundesregierung der FPÖ. Außerdem handelt es sich hierbei nicht um einen strafrechtlichen Vorwurf. Es wurde schließlich argumentiert, dass die Bezeichnung "Regierungsbande" durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sei.

Die FPÖ hat dagegen argumentiert, dass das OLG Wien die Berufung des ORF abgelehnt hat. Es wird zusammengefasst als eine ehrenrührige und daher unzulässige Überbewertung angesehen. Es wird behauptet, dass Kickl, in Bezug auf die Vorfälle im Ibiza-Video, die der ORF erwähnt hatte, nichts damit zu tun hatte. Daher fehlt es an einer Basis an Fakten für eine derartige Behauptung, besonders in einer Nachrichtensendung. Die ordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) wurde abgelehnt. Der ORF kann jetzt nur noch eine außerordentliche Revision einlegen.

(APA/Red)

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